{"id":6720,"date":"2025-08-07T10:35:47","date_gmt":"2025-08-07T08:35:47","guid":{"rendered":"https:\/\/style3d-assyst.com\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2025-09-09T16:48:41","modified_gmt":"2025-09-09T14:48:41","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/style3d-assyst.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"6720\" class=\"elementor elementor-6720 elementor-4368\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2a59464 e-flex e-con-boxed wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no wpr-column-slider-no wpr-equal-height-no e-con e-parent\" data-id=\"2a59464\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-19202e5 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"19202e5\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-8db0b5c elementor-icon-list--layout-traditional elementor-list-item-link-full_width elementor-widget elementor-widget-icon-list\" data-id=\"8db0b5c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"icon-list.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<ul class=\"elementor-icon-list-items\">\n\t\t\t\t\t\t\t<li class=\"elementor-icon-list-item\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#allgemein\">\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-icon-list-text\">Allgemeine Software-Bestimmungen<\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/li>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<li class=\"elementor-icon-list-item\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#oracleLizenz\">\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-icon-list-text\">Oracle Lizenzbestimmungen<\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/li>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<li class=\"elementor-icon-list-item\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#standardModel\">\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-icon-list-text\">Lizenzbedingungen \u00fcber die Miete eines Standard ModelBundles und Add-Ons der Firma verce GmbH<\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/li>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<li class=\"elementor-icon-list-item\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#anpassung\">\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-icon-list-text\">Allgemeine Bestimmungen f\u00fcr die Anpassung eines Standard ModelBundles durch Add-Ons durch die Firma verce GmbH<\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/li>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<li class=\"elementor-icon-list-item\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#software-lizenz\">\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-icon-list-text\">Software-Lizenzbedingungen<\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/li>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<li class=\"elementor-icon-list-item\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"#style3d\">\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-icon-list-text\">Style3D Nutzungsbedingungen <\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/li>\n\t\t\t\t\t\t<\/ul>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-475b9be elementor-widget elementor-widget-menu-anchor\" data-id=\"475b9be\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"menu-anchor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-menu-anchor\" id=\"allgemein\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-27604a8 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"27604a8\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2><span style=\"color: #000000;\">Allgemeine Software-Bestimmungen<\/span><\/h2><p>Stand: Juli 2023<\/p><h3>Pr\u00e4amble<\/h3><p>Diese Allgemeinen Softwarelizenz-Bestimmungen gelten f\u00fcr die von der Assyst GmbH (\u201eLizenzgeber\u201c) vertriebenen Softwareprodukte sowie Hardwareprodukte, sofern die Bestimmungen auf Letztere anwendbar sind. Bei Verwendung von Softwareprodukten Dritter, gelten zus\u00e4tzlich die Softwarebestimmungen Dritter. Die jeweilige Software wird dem Lizenznehmer entweder dauerhaft oder zeitlich befristet gegen Bezahlung des im Angebotsschreiben festgesetzten Preises (\u201eEntgelt\u201c) \u00fcberlassen. Software meint das jeweils im Angebot genannte Computerprogramm im Objektcode und stellt mit der dazugeh\u00f6rigen Dokumentation den Lizenzgegenstand im Sinne dieser Bestimmungen dar.<\/p><p>Aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit wird bei personenbezogenen W\u00f6rtern die m\u00e4nnliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung f\u00fcr alle Geschlechter.<\/p><h3>1. Vertragsgegenstand<\/h3><p>a. Diese Softwarelizenz-Bestimmungen regeln zum einen die dauerhafte \u00dcberlassung (\u201eKauf\u201c) und zum anderen die auf die Vertragslaufzeit befristete \u00dcberlassung (\u201eMiete\u201c) des im Angebot vorgesehenen Lizenzgegenstands sowie die Einr\u00e4umung der unter Ziffer 4 und 6 beschriebenen Rechte zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung. Der Vertragsgegenstand ergibt sich im Einzelnen aus dem Angebot. Darin wird die Beschaffenheit des \u00fcberlassenen Lizenzgegenstands abschlie\u00dfend geregelt sowie die Hardware- und Softwareumgebung festgelegt, die f\u00fcr den Einsatz des Lizenzgegenstands vorgesehen ist.<\/p><p>b. Der Lizenzgeber vertreibt dar\u00fcber hinaus Softwareprodukte von Partnerfirmen. Insoweit gelten im Falle des Kaufs oder der Miete dieser Softwareprodukte zus\u00e4tzliche Vertragsbedingungen, welche einen wesentlichen Bestandteil des jeweiligen Vertrags darstellen:<\/p><ul><li>F\u00fcr die Nutzung der Oracle Software gelten zus\u00e4tzlich die in der Anlage 1 gesondert aufgef\u00fchrten Oracle Lizenzbestimmungen.<\/li><li>F\u00fcr die Nutzung der Verce Avatar ModelBundles gelten zus\u00e4tzlich die in der Anlage 2 gesondert aufgef\u00fchrten Lizenzbedingungen \u00fcber die Miete eines Standard ModelBundles und Add-Ons und die Allgemeinen Bestimmungen f\u00fcr die Anpassung eines Standard ModelBundles durch Add-Ons.<\/li><li>F\u00fcr die Nutzung von Produkten von Style3D gelten zus\u00e4tzlich die in der Anlage 3 aufgef\u00fchrten Lizenzbestimmungen der Linctex Technology Co., Ltd.<\/li><\/ul><p>Diese zus\u00e4tzlichen Bedingungen sind unter https:\/\/www.assyst.info\/about\/conditions\/ einsehbar und stehen dort in der jeweils aktuell g\u00fcltigen Fassung zum Download zur Verf\u00fcgung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bestimmungen und den Bestimmungen Dritter, gelten die Bestimmungen Dritter mit Ausnahme der Bestimmungen \u00fcber das anwendbare Recht und \u00fcber die Gerichtsstandsvereinbarung vorrangig.<\/p><p>c. Jegliche Nutzung des Lizenzgegenstands setzt die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Zahlung des jeweils vereinbarten Entgelts voraus.<\/p><p>d. Falls diesen Bestimmungen nicht zugestimmt wird, besteht keine Berechtigung den Lizenzgegenstand zu installieren oder zu nutzen.<\/p><h3>2. \u00dcbergabe und Installation<\/h3><p>a. Sofern der Lizenzgegenstand mit einem Lizenzschl\u00fcssel gesch\u00fctzt ist, erfolgt die \u00dcberlassung des Lizenzschl\u00fcssels durch Hardware Dongle oder Online Lizenzierung und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Nutzung des Lizenzgegenstands, wie dieser in den vorliegenden Allgemeinen Softwarelizenz-Bestimmungen, dem Angebot und der Dokumentation im Einzelnen festgelegt ist. Die \u00dcbergabe mittels Online Lizenzierung erfolgt durch \u00dcbermittlung eines Links und eines Passworts zur Bereitstellung des Zugangs und der Installation des Lizenzgegenstands auf die Hardware des Lizenznehmers. Mit der \u00dcbergabe des Lizenzgegenstands geht die Transportgefahr (insbesondere die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder Zerst\u00f6rung) des Lizenzgegenstands auf den Lizenznehmer \u00fcber.<\/p><p>b. Der Lizenzgeber ist berechtigt, dem Lizenznehmer bei \u00dcberlassung des Lizenzgegenstands eine zeitlich befristete ablauff\u00e4hige Programm-Version zu \u00fcbergeben, verbunden mit der Zusage, nach Entrichtung aller nach \u00dcberlassung des Lizenzgegenstands f\u00e4llig werdenden Verg\u00fctungen den unbefristeten Lizenzschl\u00fcssel unverz\u00fcglich zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p><h3>3. Kollision mit anderen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h3><p>Diese Bestimmungen und die Bestimmungen im Sinne von Ziffer 1, lit. b. gelten ausschlie\u00dflich. Die vom Lizenznehmer im Rahmen seiner Korrespondenz \u00fcbersandten Allgemeinen Einkaufs- oder Lieferbedingungen oder sonstige Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt.<\/p><h3>4. Einr\u00e4umung von Rechten beim Kauf des Lizenzgegenstands<\/h3><p>a. Der Lizenzgeber gew\u00e4hrt dem Lizenznehmer im Falle des Kaufs des Lizenzgegenstands mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu internen Zwecken das nicht ausschlie\u00dfliche, einfache, zeitlich unbeschr\u00e4nkte, Recht, den Lizenzgegenstand nach Ma\u00dfgabe dieser Softwarelizenz-Bestimmungen zu nutzen. Die Lizenzgew\u00e4hrung bezieht sich auf den im Angebot angegebenen Standort des Lizenznehmers.<\/p><p>b. Das Recht zur Nutzung ist beschr\u00e4nkt auf die vom Lizenznehmer erworbene Anzahl von Lizenzpl\u00e4tzen. Soweit keine zus\u00e4tzlichen Lizenzen erworben werden, darf der Lizenzgegenstand nicht \u00fcber die erworbene maximale Anzahl von Lizenzpl\u00e4tzen beziehungsweise \u00fcber den jeweiligen vertragsgegenst\u00e4ndlichen Hardwaretyp hinaus genutzt werden. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorr\u00e4tighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzul\u00e4ssig, wenn lediglich eine Lizenz Vertragsgegenstand ist. Wechselt der Lizenznehmer die Hardware, muss er den Lizenzgegenstand von der bisher verwendeten Hardware l\u00f6schen, sofern nichts anderes im Rahmen einer Floating-Lizenz (Recht den Lizenzgegenstand auf mehreren Arbeitspl\u00e4tzen (Hardware) zu nutzen, ohne dass dabei eine zeitgleiche Nutzung des Lizenzgegenstands erfolgt) vereinbart ist. M\u00f6chte der Lizenznehmer den Lizenzgegenstand auf mehreren Hardwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen, etwa im Rahmen einer Nutzung durch mehrere besch\u00e4ftigte Personen, oder \u00fcber die Nutzung eines Terminalservers, muss er eine entsprechende Anzahl von Lizenzen erwerben. Die Nutzung des Lizenzgegenstands per Fernzugriff (Terminalserverl\u00f6sung, Remote Desktop etc.) bedarf zwingend der schriftlichen Einwilligung des Lizenzgebers.<\/p><p>c. Der Einsatz des \u00fcberlassenen Lizenzgegenstands innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechnersystems ist unzul\u00e4ssig, sofern damit die M\u00f6glichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird und soweit in Ziffer 4, lit. b. nicht etwas Abweichendes geregelt ist. M\u00f6chte der Lizenznehmer den Lizenzgegenstand innerhalb eines Netzwerks oder eines sonstigen Mehrstations-Rechnersystems einsetzen, muss er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder dem Lizenzgeber ein gesondertes Netzwerkentgelt entrichten, dessen H\u00f6he sich nach der Anzahl der an das Rechnersystem angeschlossenen Benutzer bestimmt. Das im Einzelfall zu entrichtende Netzwerkentgelt wird der Lizenzgeber dem Lizenznehmer umgehend mitteilen, sobald dieser dem Lizenzgeber den geplanten Netzwerkeinsatz einschlie\u00dflich der Anzahl angeschlossener Benutzer schriftlich bekanntgegeben hat. Der Einsatz des Lizenzgegenstands in einem derartigen Netzwerk oder Mehrstations-Rechnersystem ist erst nach der vollst\u00e4ndigen Entrichtung des Netzwerkentgelts zul\u00e4ssig.<\/p><p>d. Das Recht zur Vervielf\u00e4ltigung des Lizenzgegenstands ist beschr\u00e4nkt auf die Installation des Lizenzgegenstands auf einem im unmittelbaren Besitz des Lizenznehmers stehenden Computersystem zur Erf\u00fcllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielf\u00e4ltigung, die f\u00fcr das Laden, Anzeigen, Ablaufen, \u00dcbertragen und Speichern des Lizenzgegenstands notwendig ist.<\/p><p>e. Der Lizenzgeber gew\u00e4hrt dem Lizenznehmer das Recht, den Lizenzgegenstand auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren und das Recht zur Fehlerberichtigung. Der Lizenznehmer darf die f\u00fcr einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien des Lizenzgegenstands erstellen. Die Sicherungskopien m\u00fcssen, soweit technisch m\u00f6glich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datentr\u00e4gers versehen werden. Urheberrechtsvermerke d\u00fcrfen nicht gel\u00f6scht, ge\u00e4ndert oder unterdr\u00fcckt werden. Soweit der Lizenznehmer seine Datensicherung auf einen externen Dienstleister auslagert, insbesondere auf einen Cloud-Dienstleister, hat er sicherzustellen, dass seine Sicherungskopien nicht einem unkontrollierten Zugriff Dritter ausgesetzt sind.<\/p><p>f. Das Recht zur Bearbeitung des Lizenzgegenstands ist beschr\u00e4nkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalit\u00e4t des Lizenzgegenstands.<\/p><p>g. Das Recht zur Dekompilierung des Lizenzgegenstands wird unter der Bedingung des \u00a7 69 e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UrhG und im Rahmen des \u00a7 69 e Abs. 2 Nr. 1 bis 3 UrhG insbesondere dann gew\u00e4hrt, wenn der Lizenznehmer den Lizenzgeber schriftlich von seinem Vorhaben unterrichtet und mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zur \u00dcberlassung der erforderlichen Informationen gebeten hat. F\u00fcr alle Kenntnisse und Informationen, die der Lizenznehmer im Rahmen des Dekompilierens erlangt, gilt die Geheimhaltungspflicht.<\/p><p>h. Der Lizenzgeber beh\u00e4lt sich das Eigentum an s\u00e4mtlichen Kopien des Lizenzgegenstands bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts vor. Im Falle der Verletzung des Vertrags durch den Lizenznehmer, insbesondere bei Zahlungsverzug, hat der Lizenzgeber das Recht, auf Kosten des Lizenznehmers s\u00e4mtliche Kopien des Lizenzgegenstands, an denen sich der Lizenzgeber das Eigentum vorbehalten hat, herauszuverlangen, oder, soweit einschl\u00e4gig, die Abtretung solcher dem Lizenznehmer zustehenden Rechte gegen Dritte zu verlangen. Der Lizenznehmer wird dem Lizenzgeber f\u00fcr diesen Fall auf Anforderung hin schriftlich best\u00e4tigen, dass er keine Kopien des Lizenzgegenstands zur\u00fcckbehalten hat und dass s\u00e4mtliche Installationen des Lizenzgegenstands unwiderruflich von den Systemen des Lizenznehmers oder des Dritten gel\u00f6scht wurden. Die Best\u00e4tigung kann auch in elektronischer Form erfolgen.<\/p><h3>5. Weiterver\u00e4u\u00dferung und Weitervermietung im Falle des Kaufs von Softwareprodukten<\/h3><p>a. Die (ganz oder teilweise) Weitergabe von auf Dauer \u00fcberlassener Software an einen Dritten ist unter folgenden Bedingungen zul\u00e4ssig:<\/p><ul><li>Der Lizenznehmer \u00fcbergibt dem Dritten (soweit vorhanden) die Original-Datentr\u00e4ger nebst Lizenzschein und Dokumentation, entfernt s\u00e4mtliche installierten Kopien des Lizenzgegenstands von seinen Rechnern, l\u00f6scht alle anderen Kopien, insbesondere solche auf Datentr\u00e4gern, in Fest- oder Arbeitsspeichern, gibt die Nutzung des Lizenzgegenstands endg\u00fcltig auf und best\u00e4tigt dem Lizenzgeber schriftlich die Erf\u00fcllung dieser Pflichten. Der Nachweis kann auch in elektronischer Form erfolgen.<\/li><li>Der Lizenznehmer wird mit dem Dritten eine Vereinbarung treffen, in welcher der Dritte ausdr\u00fccklich zur Beachtung des Umfangs der Rechtseinr\u00e4umung nach Ziffer 4 dieser Softwarelizenz-Bestimmungen verpflichtet wird.<\/li><li>Sofern es sich bei der erworbenen Software um Volumenlizenzpakete handelt, ist eine Aufspaltung der Volumenlizenzen ausdr\u00fccklich nicht gestattet.<\/li><\/ul><p>b. Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte am Lizenzgegenstand werden dem Lizenznehmer nicht einger\u00e4umt. Dieser ist insbesondere nicht berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu erteilen, den Lizenzgegenstand oder Teile davon zu vermieten, drahtgebunden oder drahtlos \u00f6ffentlich wiederzugeben oder zug\u00e4nglich zu machen oder sie Dritten u.a. im Wege des Application Service Providing oder als \u201eSoftware as a Service\u201c entgeltlich oder unentgeltlich zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p><h3>6. Einr\u00e4umung von Rechten im Rahmen der Miete des Lizenzgegenstands<\/h3><p>a. Der Lizenzgeber gew\u00e4hrt dem Lizenznehmer im Falle der Miete gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts das nicht ausschlie\u00dfliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschr\u00e4nkte, nicht \u00fcbertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht den Lizenzgegenstand nach Ma\u00dfgabe der nachstehenden Regelungen und des im Angebot einger\u00e4umten Umfangs zu nutzen. Dies umfasst das Recht den Lizenzgegenstand entsprechend zu installieren sowie die installierte Software zu laden, anzuzeigen und ablaufen zu lassen.<\/p><p>b. Der Lizenznehmer darf die f\u00fcr einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien des Lizenzgegenstands erstellen. Die Sicherungskopien m\u00fcssen, soweit technisch m\u00f6glich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datentr\u00e4gers versehen werden. Die Sicherungskopien d\u00fcrfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet und Dritten nicht \u00fcberlassen oder zug\u00e4nglich gemacht werden. Urheberrechtsvermerke d\u00fcrfen nicht gel\u00f6scht, ge\u00e4ndert oder unterdr\u00fcckt werden. Soweit der Lizenznehmer seine Datensicherung auf einen externen Dienstleister auslagert, insbesondere auf einen Cloud-Dienstleister, hat er sicherzustellen, dass seine Sicherungskopien nicht einem unkontrollierten Zugriff Dritter ausgesetzt sind. Der Lizenznehmer ist nach Ende der Vertragslaufzeit verpflichtet, die Sicherungskopie zu l\u00f6schen und die L\u00f6schung dem Lizenzgeber entsprechend durch eine schriftliche Versicherung nachzuweisen. Der Nachweis kann in elektronischer Form erfolgen.<\/p><p>c. Der Lizenznehmer ist zur Vervielf\u00e4ltigung, Bearbeitung und Dekompilierung des Lizenzgegenstands ausschlie\u00dflich dann berechtigt, wenn dies gesetzlich zul\u00e4ssig ist und nur sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Lizenznehmers durch den Hersteller des Lizenzgegenstands oder den Lizenzgeber zug\u00e4nglich gemacht wurden. Weitere Vervielf\u00e4ltigungsrechte als die hierin genannten werden dem Lizenznehmer nicht gew\u00e4hrt.<\/p><p>d. Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt, die ihm \u00fcberlassene Programmkopie des Lizenzgegenstands Dritten zu \u00fcberlassen oder den Lizenzgegenstand zu ver\u00e4u\u00dfern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, den Lizenzgegenstand \u00f6ffentlich wiederzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<\/p><p>e. Die Software muss gem\u00e4\u00df der Dokumentation (Benutzerhandbuch) benutzt werden, die dem Lizenznehmer bei \u00dcbergabe gem\u00e4\u00df Ziffer 2 dieser Bestimmungen zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Das Benutzerhandbuch und andere vom Lizenzgeber \u00fcberlassene Unterlagen d\u00fcrfen nur f\u00fcr betriebsinterne Zwecke kopiert werden.<\/p><p>f. Sofern der Lizenznehmer diese Bestimmungen nicht einh\u00e4lt, werden die einger\u00e4umten Rechte unwirksam und fallen unmittelbar an den Lizenzgeber zur\u00fcck. Der Lizenznehmer ist insoweit verpflichtet, die Nutzung des Lizenzgegenstands unverz\u00fcglich einzustellen, s\u00e4mtliche installierten Kopien des Lizenzgegenstands von seinen Systemen zu entfernen und erstellte Sicherungskopien zu l\u00f6schen. Der Lizenznehmer wird die Einhaltung dieser Ma\u00dfnahmen dem Lizenzgeber durch eine schriftliche Versicherung entsprechend nachweisen. Der Nachweis kann in elektronischer Form erfolgen.<\/p><h3>7. Pr\u00fcfrecht des Lizenzgebers<\/h3><p>Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird der Lizenznehmer dem Lizenzgeber oder einer von ihm beauftragten und f\u00fcr den Lizenznehmer akzeptablen Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft die Pr\u00fcfung gestatten, ob die Nutzung des Lizenzgegenstands im Rahmen der hierin gew\u00e4hrten Rechte erfolgt. Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber bei der Durchf\u00fchrung einer solchen Pr\u00fcfung nach besten Kr\u00e4ften unterst\u00fctzen, insbesondere geforderte Ausk\u00fcnfte erteilen und Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gew\u00e4hren. Der Lizenzgeber darf die Pr\u00fcfung in den R\u00e4umen des Lizenznehmers zu dessen regelm\u00e4\u00dfigen Gesch\u00e4ftszeiten durchf\u00fchren oder durch die zur Verschwiegenheit verpflichtete Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft durchf\u00fchren lassen. Der Lizenzgeber wird die Pr\u00fcfung rechtzeitig ank\u00fcndigen und darauf achten, dass der Gesch\u00e4ftsbetrieb des Lizenznehmers durch seine T\u00e4tigkeit vor Ort so wenig wie m\u00f6glich beeintr\u00e4chtigt wird. Sofern die Pr\u00fcfung ergibt, dass der Lizenznehmer den Lizenzgegenstand in einem Umfang nutzt, der die gew\u00e4hrten Rechte hinsichtlich der Anzahl der erworbenen Lizenzen sowie hinsichtlich der Art der gestatteten Nutzung \u00fcberschreitet, wird der Lizenznehmer die notwendigen Rechte unverz\u00fcglich entgeltlich erwerben. Dem Lizenzgeber steht anderenfalls die Geltendmachung seiner Rechte zu. Im Falle der \u00dcberschreitung der erworbenen Lizenzanzahl oder einer anderweitigen nicht vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung des Lizenzgegenstands tr\u00e4gt der Lizenznehmer die Kosten der \u00dcberpr\u00fcfung, einschlie\u00dflich der Kosten f\u00fcr die Beauftragung der Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft zur Durchf\u00fchrung der \u00dcberpr\u00fcfung.<\/p><h3>8. Verwendung von Marken\/Namen\/Logos des Lizenznehmers<\/h3><p>a. Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Markennamen und die Firma des Lizenznehmers (ggf. mit Unternehmensanschrift) und das Firmenlogo auf seiner Webseite unter der Rubrik Kunden\/Referenzen sowie im Zusammenhang mit der Darstellung des Leistungsportfolios, z.B. in Power-Point-Pr\u00e4sentationen und Demos und bei Berichterstattungen in der Presse, zu nennen, um auf die gemeinsame wirtschaftliche Beziehung hinzuweisen.<\/p><p>b. Der Lizenzgeber versichert, den Markennamen, die Firma und das Firmenlogo des Lizenznehmers ausschlie\u00dflich zu den im vorstehenden Absatz genannten Zwecken zu verwenden. Eine dar\u00fcberhinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen.<\/p><h3>9. Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers<\/h3><p>a. Der Lizenznehmer ist daf\u00fcr verantwortlich, die Systemumgebung entsprechend der Anforderungen bereitzustellen, sofern vertraglich nicht etwas Anderes geschuldet ist.<\/p><p>b. Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber schriftlich \u00fcber die jeweiligen Installationsorte der Kopien des Lizenzgegenstands zu informieren. Das gilt ebenso f\u00fcr jegliche sp\u00e4tere \u00c4nderung der Installationsorte.<\/p><p>c. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder \u00e4hnlicher Schutzroutinen, etwa einer Dongle- Abfrageroutine, ist grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig. Allein sofern durch diesen Schutzmechanismus die st\u00f6rungsfreie Programmnutzung beeintr\u00e4chtigt oder verhindert wird, darf der Lizenznehmer den Kopierschutz bzw. die Schutzroutine entfernen. F\u00fcr die Beeintr\u00e4chtigung oder Verhinderung st\u00f6rungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus tr\u00e4gt der Lizenznehmer die Beweislast. Die Regelungen in Ziffer 5 bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p><p>d. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf den Lizenzgegenstand sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Sofern Originaldatentr\u00e4ger sowie Sicherungskopien geliefert werden, sind diese an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die besch\u00e4ftigten Personen des Lizenznehmers sind nachdr\u00fccklich auf die Einhaltung der vorliegenden Bestimmungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes hinzuweisen.<\/p><h3>10. Zahlung<\/h3><p>a. Das jeweilige Entgelt f\u00fcr die \u00dcberlassung des Lizenzgegenstands und die Einr\u00e4umung der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem Angebot des Lizenzgebers und wird dem Lizenznehmer in Rechnung gestellt.<\/p><p>b. Bei einer Softwaremiete bestimmt sich die F\u00e4lligkeit des zu entrichtenden Entgelts nach dem Angebotsschreiben.<\/p><p>c. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig. Soweit der Lizenznehmer in Zahlungsverzug ger\u00e4t, wird der ausstehende Betrag mit 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweils g\u00fcltigen Basiszinssatz verzinst, sofern es sich beim Lizenznehmer um einen Unternehmer im Sinne von \u00a7 14 Abs. 1 BGB handelt. Dies l\u00e4sst die Geltendmachung weiterer Rechte unber\u00fchrt.<\/p><p>d. Vorbehaltlich einer ausdr\u00fccklich abweichenden Regelung verstehen sich s\u00e4mtliche genannten Betr\u00e4ge als Nettobetr\u00e4ge, d.h. zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Lizenzgeber wird den Steuersatz und den Betrag der Umsatzsteuer gesondert auf der Rechnung ausweisen.<\/p><h3>11. Urheberrechte<\/h3><p>a. S\u00e4mtliche Nutzungsrechte am Lizenzgegenstand sowie Teile davon verbleiben in vollem Umfang beim Lizenzgeber bzw. dessen Drittlizenzgebern, soweit diese Rechte nicht ausdr\u00fccklich in diesen Bestimmungen dem Lizenznehmer einger\u00e4umt werden. Aus diesen Bestimmungen wird der Lizenznehmer weder zur Nutzung von Marken, Logos oder Namenszeichen des Lizenzgebers berechtigt, noch darf er sonstige Kennzeichen verwenden, die in irref\u00fchrender Weise den Marken, Logos und Namenszeichen des Lizenzgebers \u00e4hnlich sind.<\/p><p>b. Im Falle der Nutzung von Software von Drittanbietern, wird auf die Third-Party-Verlinkung https:\/\/www.assyst.info\/about\/licenses\/ hingewiesen. Sofern Software von Drittanbietern genutzt wird, sind deren Lizenzbestimmungen zu beachten und die Einhaltung sicherzustellen.<\/p><p>c. Verletzt eine besch\u00e4ftigte Person des Lizenznehmers das Urheberrecht des Lizenzgebers, ist der Lizenznehmer verpflichtet nach Kr\u00e4ften an der Aufkl\u00e4rung der Urheberrechtsverletzung mitzuwirken, insbesondere den Lizenzgeber unverz\u00fcglich \u00fcber die entsprechenden Verletzungshandlungen in Kenntnis zu setzen.<\/p><h3>12. Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel bei Vertr\u00e4gen\/Teilen von Vertr\u00e4gen, die als Kaufvertrag zu qualifizieren sind<\/h3><p>a. Der vom Lizenzgeber \u00fcberlassene Lizenzgegenstand entspricht im Wesentlichen dem Angebotsschreiben. M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten und vorausgesetzten Beschaffenheit. Produktbeschreibungen und Darstellungen in Testprogrammen sind Leistungsbeschreibungen und keine Garantien. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen ist die Gew\u00e4hrleistung auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neue Versionslieferung gegen\u00fcber dem bisherigen Versionsstand beschr\u00e4nkt.<\/p><p>b. Verlangt der Lizenznehmer wegen eines Mangels Nacherf\u00fcllung, so hat der Lizenzgeber das Recht, zwischen der Beseitigung des Mangels (\u201eNachbesserung\u201c) und der Ersatzlieferung zu w\u00e4hlen. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gr\u00fcnden als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl das Entgelt herabsetzen (mindern), vom Vertrag zur\u00fccktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Umfang von Ziffer 16 verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn dem Lizenzgeber hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung einger\u00e4umt wurde, ohne dass der gew\u00fcnschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unm\u00f6glich ist, wenn sie vom Lizenzgeber verweigert oder unzumutbar verz\u00f6gert wird, wenn begr\u00fcndete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gr\u00fcnden vorliegt. Der R\u00fccktritt vom Vertrag schlie\u00dft das Recht auf Schadensersatz nicht aus. Das R\u00fccktrittsrecht besteht nicht bei nur unerheblichen M\u00e4ngeln des Lizenzgegenstands. Die Nacherf\u00fcllung kann durch \u00dcbergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines work-around erfolgen.<\/p><p>c. Beeintr\u00e4chtigt der Mangel die Funktionalit\u00e4t nicht oder nur unerheblich, so ist der Lizenzgeber berechtigt den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.<\/p><p>d. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgegenstand nach Erhalt unverz\u00fcglich hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel zu \u00fcberpr\u00fcfen und dem Lizenzgeber etwaige M\u00e4ngel unverz\u00fcglich mitzuteilen. M\u00e4ngel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit m\u00f6glich, durch schriftliche Aufzeichnungen zu r\u00fcgen. Die elektronische Form der M\u00e4ngelr\u00fcge ist nicht ausgeschlossen. Die M\u00e4ngelr\u00fcge soll die Reproduktion des Fehlers erm\u00f6glichen. Das Gleiche gilt im Falle, in dem sich sp\u00e4ter ein solcher Mangel zeigt. Gesetzliche Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten des Lizenznehmers bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>e. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, mit Ausnahme von Schadensersatzanspr\u00fcchen, betr\u00e4gt 12 Monate. Die Verj\u00e4hrungsfrist beginnt mit der Fertigstellung der Installation des Lizenzgegenstands beim Lizenznehmer. Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr diese Teile jeweils mit \u00dcbergabe im Sinne dieser Bestimmungen (vgl. Ziffer 2) zu laufen.<\/p><p>f. Schadensersatzanspr\u00fcche unterliegen den Einschr\u00e4nkungen von Ziffer 16. g. \u00c4nderungen oder Erweiterungen am Lizenzgegenstand, die der Lizenznehmer selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Lizenzgebers entfallen, soweit der Lizenznehmer hierzu nicht auf Grundlage gesetzlicher Regelungen oder aufgrund dieser Bestimmungen oder auf Grund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers berechtigt war. Der Lizenzgeber steht nicht f\u00fcr M\u00e4ngel ein, die auf eine unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung durch den Lizenznehmer zur\u00fcckzuf\u00fchren sind oder f\u00fcr M\u00e4ngel, die darauf beruhen, dass der Lizenzgegenstand in einer Hardware- und\/oder Softwareumgebung eingesetzt wird, die den im Angebot genannten Anforderungen nicht gerecht wird.<\/p><p>g. Sofern die Vertragsparteien einen Servicevertrag hinsichtlich der Wartung und Pflege der Software geschlossen haben, gelten erg\u00e4nzend die darin getroffenen Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Beseitigungsfristen f\u00fcr M\u00e4ngel sowie der zu treffenden Ma\u00dfnahmen des Lizenzgebers auf Grundlage der Eingruppierung in Fehlerklassen.<\/p><p>h. Soweit die Vertragsparteien einen Dienstleistungsvertrag \u00fcber die Pflege und Wartung der Software abgeschlossen haben, gelten zus\u00e4tzlich die darin getroffenen Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Fristen f\u00fcr die M\u00e4ngelbeseitigung und der vom Lizenzgeber aufgrund der Einteilung in M\u00e4ngelklassen zu treffenden Ma\u00dfnahmen.<\/p><h3>13. Anspr\u00fcche bei Rechtsm\u00e4ngeln bei Vertr\u00e4gen\/Teilen von Vertr\u00e4gen, die als Kaufvertrag zu qualifizieren sind<\/h3><p>a. Stehen Dritten Rechte am Lizenzgegenstand zu und machen sie diese geltend, hat der Lizenzgeber alles Erforderliche zu tun, um auf seine Kosten den Lizenzgegenstand gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber von der Geltendmachung solcher Rechte Dritter unverz\u00fcglich schriftlich oder in elektronischer Form unterrichten.<\/p><p>b. Soweit Rechtsm\u00e4ngel bestehen, ist der Lizenzgeber nach seiner Wahl berechtigt, (i) dem Lizenznehmer eine rechtlich einwandfreie Nutzungsm\u00f6glichkeit am Lizenzgegenstand zu verschaffen oder (ii) den Lizenzgegenstand in der Weise zu ver\u00e4ndern oder zu ersetzen, dass er fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzt, vorausgesetzt, dass dadurch die geschuldete Funktionalit\u00e4t des Lizenzgegenstands nicht erheblich beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p><p>c. Scheitert die Nacherf\u00fcllung gem\u00e4\u00df Absatz b. binnen einer vom Lizenznehmer gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Lizenznehmer unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zur\u00fccktreten oder sein Minderungsrecht aus\u00fcben und Schadensersatz verlangen. Der R\u00fccktritt vom Vertrag schlie\u00dft das Recht auf Schadensersatz nicht aus. d. Im \u00dcbrigen gelten die Bestimmungen in Ziffer 12, lit. e. und f. entsprechend.<\/p><p>d. Im \u00dcbrigen gelten die Bestimmungen und Bedingungen in Unterabschnitt 12, Buchstaben e. und f., entsprechend.<\/p><h3>14. Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr M\u00e4ngel bei der Miete des Lizenzgegenstands<\/h3><p>a. Der vom Lizenzgeber \u00fcberlassene Lizenzgegenstand entspricht im Wesentlichen dem Angebotsschreiben. M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei einer unerheblichen Beeintr\u00e4chtigung der Gebrauchstauglichkeit des Lizenzgegenstands.<\/p><p>b. Die Gew\u00e4hrleistung des Lizenzgebers ist auf die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Lizenzgegenstands w\u00e4hrend der Mietdauer gerichtet sowie darauf, dass der vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung des Lizenzgegenstands keine Rechte Dritter entgegenstehen. M\u00e4ngel des \u00fcberlassenen Lizenzgegenstands einschlie\u00dflich sonstiger Unterlagen werden vom Lizenzgebernach entsprechender Mitteilung des Mangels seitens des Lizenznehmers innerhalb angemessener Zeit behoben. Die M\u00e4ngelbehebung erfolgt nach Wahl des Lizenzgebers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auch durch Bereitstellung von Updates zum Download sowie durch telefonischen Support oder durch Support via Remote-Zugriff erfolgen.<\/p><p>c. Zum Zwecke der M\u00e4ngelpr\u00fcfung und -beseitigung gestattet der Lizenznehmer dem Lizenzgeber den Zugriff auf den Lizenzgegenstand mittels Telekommunikation. Die hierf\u00fcr erforderlichen Verbindungen stellt der Lizenznehmer nach Anweisung des Lizenzgebers her.<\/p><p>d. Der Lizenznehmer darf eine Mietminderung nicht durch Abzug von der vereinbarten Miete durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>e. Das K\u00fcndigungsrecht des Lizenznehmers wegen Nichtgew\u00e4hrung des Gebrauchs nach \u00a7 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.<\/p><h3>15. Mietdauer und K\u00fcndigungsrecht bei der Miete des Lizenzgegenstands<\/h3><p>a. Die Dauer der Miete sowie das K\u00fcndigungsrecht bestimmen sich nach dem Angebotsschreiben.<\/p><p>b. Unbeschadet sonstiger Rechte ist der Lizenzgeber berechtigt, den Mietvertrag au\u00dferordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu k\u00fcndigen, sofern der Lizenznehmer gegen die vorgenannten Bestimmungen trotz schriftlicher Abmahnung in erheblicher Weise verst\u00f6\u00dft, insbesondere den Lizenzgegenstand \u00fcber das einger\u00e4umte Nutzungsrecht hinaus nutzt. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Lizenznehmer f\u00fcr zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des geschuldeten Entgelts oder eines erheblichen Teils davon in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich \u00fcber mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des geschuldeten Entgelts in H\u00f6he eines Betrags in Verzug ist, der das Entgelt f\u00fcr zwei Monate erreicht.<\/p><p>c. Im Falle der K\u00fcndigung hat der Lizenznehmer die Nutzung des Lizenzgegenstands unverz\u00fcglich einzustellen und s\u00e4mtliche installierte Kopien des Lizenzgegenstands von seiner Hardware zu entfernen. Auf Verlangen des Lizenzgebers sind erstellte Sicherungskopien nach seiner Wahl entweder unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben oder zu vernichten. Im Falle der Vernichtung ist dem Lizenzgeber vom Lizenznehmer schriftlich zu versichern, dass die Vernichtung der Sicherungskopien erfolgt ist. Dabei ist die elektronische Form nicht ausgeschlossen.<\/p><h3>16. Haftung, Schadensersatz<\/h3><p>a. Der Lizenzgeber haftet nur nach Ma\u00dfgabe der folgenden Bestimmungen und Bedingungen:<\/p><p>(1) Der Lizenzgeber haftet unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig durch den Lizenzgeber, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Sch\u00e4den sowie f\u00fcr vors\u00e4tzlich verursachte Sch\u00e4den sonstiger Erf\u00fcllungsgehilfen; f\u00fcr grobes Verschulden sonstiger Erf\u00fcllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (5) aufgef\u00fchrten Regelungen f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p><p>(2) Der Lizenzgeber haftet unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit durch den Lizenzgeber, seine gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p><p>(3) Der Lizenzgeber haftet im Umfang einer vom Lizenzgeber \u00fcbernommenen Garantie sowie f\u00fcr Sch\u00e4den aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaft.<\/p><p>(4) Der Lizenzgeber haftet f\u00fcr Produkthaftungssch\u00e4den entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.<\/p><p>(5) Der Lizenzgeber haftet f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch den Lizenzgeber, seine gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend f\u00fcr den Abschluss des Vertrages waren und auf deren Erf\u00fcllung der Lizenznehmer vertrauen darf. Wenn der Lizenzgeber diese Kardinalpflichten leicht fahrl\u00e4ssig verletzt, ist die Haftung der H\u00f6he nach auf den Schaden begrenzt, der nach der Art des hier in Rede stehenden Gesch\u00e4fts vorhersehbar und typisch ist.<\/p><p>b. Der Lizenzgeber haftet f\u00fcr den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer und regelm\u00e4\u00dfiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen w\u00e4re.<\/p><p>c. Eine weitere Haftung des Lizenzgebers ist dem Grunde nach ausgeschlossen. Insbesondere wird die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung des Lizenzgebers f\u00fcr bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler nach \u00a7 536 a Abs. 1 BGB im Falle der Miete des Lizenzgegenstands ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, soweit nicht die Voraussetzungen von Ziffer 16, lit. a. erf\u00fcllt sind.<\/p><h3>17. Geheimhaltungsklausel<\/h3><p>a. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, vertrauliche Informationen geheim zu halten und nicht gegen\u00fcber Dritten zu offenbaren.<\/p><p>b. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die dem Lizenznehmer im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses zug\u00e4nglich gemacht werden und den Inhalt des Angebotsschreibens, den Objektcode und jegliche Unterlagen, die dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Nutzung des Lizenzgegenstands in Papierform oder in elektronischer Form zu Verf\u00fcgung gestellt wurden, betreffen. Das verbleibende Wissen des Lizenznehmers ist nicht vom Begriff der vertraulichen Informationen umfasst.<\/p><p>c. Die Vertraulichkeitspflicht endet bei Vertr\u00e4gen, bei denen der Lizenzgegenstand auf Dauer \u00fcberlassen wird, im Zeitpunkt der Weiterver\u00e4u\u00dferung des Lizenzgegenstands.<\/p><p>d. Bei der \u00dcberlassung des Lizenzgegenstands im Rahmen der Miete des Lizenzgegenstands gilt die Vertraulichkeitsverpflichtung auch nach dem Vertragsende bis zum Ablauf von zwei Jahren fort.<\/p><p>e. Der Lizenznehmer ist verpflichtet die Geheimhaltung gegen\u00fcber Dritten auch durch die besch\u00e4ftigten Personen seines Unternehmens sicherzustellen.<\/p><h3>18. Schlussbestimmungen<\/h3><p>a. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen dieser Bestimmungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso f\u00fcr die \u00c4nderung dieses Schriftformerfordernisses, sofern keine Individualvereinbarung im Sinne von \u00a7 305 b BGB vorliegt.<\/p><p>b. Sollten die Bestimmungen dieses Dokuments oder k\u00fcnftig hier aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam und\/oder nicht durchf\u00fchrbar sein und\/oder ihre Rechtswirksamkeit und\/oder Durchf\u00fchrbarkeit sp\u00e4ter verlieren, so soll hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag oder diese Bestimmungen eine Regelungsl\u00fccke enthalten. Die Vertragsparteien werden sich bem\u00fchen, anstelle der unwirksamen und\/oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmungen oder zur Ausf\u00fcllung der L\u00fccken eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich m\u00f6glich, dem am n\u00e4chsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben w\u00fcrden, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der sp\u00e4teren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht h\u00e4tten.<\/p><p>c. Auf diesen Vertrag findet ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980) Anwendung.<\/p><p>d. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass der Lizenzgegenstand Export- und Importbeschr\u00e4nkungen unterliegen kann. Insbesondere k\u00f6nnen Genehmigungspflichten bestehen oder die Nutzung des Lizenzgegenstands oder damit verbundener Technologien k\u00f6nnen im Ausland Beschr\u00e4nkungen unterliegen. Der Lizenznehmer wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europ\u00e4ischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie alle anderen einschl\u00e4gigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserf\u00fcllung des Lizenzgebers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erf\u00fcllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.<\/p><p>e. Die Vertragsparteien vereinbaren den Sitz des Lizenzgebers als ausschlie\u00dflichen Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrag, vorausgesetzt dass der Lizenznehmer Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist oder der Lizenznehmer bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Lizenzgeber ist jedoch auch berechtigt an jedem anderen zul\u00e4ssigen Gerichtsstand zu klagen.<\/p><p>f. S\u00e4mtliche in diesen Softwarelizenz-Bestimmungen genannten Anlagen sind wesentlicher Vertragsbestandteil. Diese sind auf der Webseite https:\/\/www.assyst.info\/about\/conditions\/ einsehbar und k\u00f6nnen dort in der jeweils g\u00fcltigen Fassung heruntergeladen werden.<\/p><p>g. Eine Aufrechnung sowie die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts durch den Lizenznehmer sind nur mit unbestrittenen und\/oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen zul\u00e4ssig, sofern es sich nicht um solche Anspr\u00fcche handelt, die aus den gegenseitigen Rechten und Pflichten des Vertrages zwischen den Parteien entstehen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9f111f5 elementor-widget elementor-widget-menu-anchor\" data-id=\"9f111f5\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"menu-anchor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-menu-anchor\" id=\"oracleLizenz\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-caabd73 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"caabd73\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2><span style=\"color: #000000;\">Oracle Lizenzbestimmungen<\/span><\/h2><p>Stand: Juli 2023<\/p><p>Diese Endnutzer-Lizenzbedingungen (\u201eLizenzvertrag\u201c) regeln die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen (Endnutzer), uns (Assyst GmbH) und Oracle Deutschland B.V. &amp; Co.KG (\u201eOracle\u201c) bezogen auf die bei Ihnen eingesetzten Oracle Softwareprodukte (im Text als \u201eProgramm\u201c bzw. \u201eProgramme\u201c bezeichnet).<\/p><p>1. Die Nutzung der Programme beschr\u00e4nkt sich auf die nat\u00fcrliche oder juristische Person, die den Endnutzer-Lizenzvertrag unterzeichnet hat.<\/p><p>2. Die Nutzung der Programme beschr\u00e4nkt sich auf den Leistungsumfang des Anwendungspakets und die internen gesch\u00e4ftlichen Zwecke des Endnutzers. Es ist dem Endnutzer gestattet, dass seine Vertreter oder Vertragspartner (einschlie\u00dflich insbesondere Outsourcing-Partner) die Nutzung des Anwendungspakets in seinem Namen f\u00fcr den wie oben beschriebenen internen Gesch\u00e4ftsbetrieb verwenden, jedoch vorbehaltlich der Bestimmungen des Endnutzer- Lizenzvertrages. Die Nutzung eines Anwendungspakets, das Programme umfasst, die speziell darauf ausgerichtet sind, Interaktionen zwischen dem Endnutzer und seinen Kunden und Lieferanten zu vereinfachen, ist den Kunden und Lieferanten des Endnutzers erlaubt, wenn es zur F\u00f6rderung der Interaktion dient und der Endnutzer- Lizenzvertrag eingehalten wird. Der Endnutzer ist verantwortlich f\u00fcr die Nutzung des Anwendungspakets und die Einhaltung des Endnutzer-Lizenzvertrages durch seine Vertreter, Vertragspartner oder Outsourcing-Partner, Kunden und Lieferanten.<\/p><p>3. Oracle oder sein Lizenzgeber behalten sich s\u00e4mtliche Eigentums- und gewerblichen Schutzrechte an den Programmen vor.<\/p><p>4. Es ist dem Endnutzer nicht gestattet, bestellte Programme und\/oder Services bzw. Rechte daran an dritte nat\u00fcrliche oder juristische Personen abzutreten, zu vergeben und zu \u00fcbertragen. (Sollte der Endnutzer Dritten ein Sicherungsrecht an den Programmen und\/oder Services \u00fcberlassen, sind diese Sicherungsgl\u00e4ubiger nicht zur Nutzung oder \u00dcbertragung der Programme und\/oder Services berechtigt.)<\/p><p>5. Es ist nicht gestattet (a) die Programme zur Vermietung, f\u00fcr Timesharing, Abonnementdienste, Hosting oder Outsourcing zu verwenden, (b) eine Entfernung oder \u00c4nderung von Programmhinweisen oder Schutzrechtsvermerken von Oracle oder den Lizenzgebern von Oracle vorzunehmen, (c) die Programme Dritten in irgendeiner Weise zur Nutzung in deren Gesch\u00e4ftsbetrieb zur Verf\u00fcgung zu stellen (es sei denn, eine solche Nutzung ist f\u00fcr die spezifische Programmlizenz ausdr\u00fccklich gestattet) und (d) Rechtstitel an den Programmen auf den Endnutzer oder eine andere Partei zu \u00fcbertragen.<\/p><p>6. Nicht gestattet sind: Reverse Engineering (es sei denn, dies ist aus Gr\u00fcnden der Interoperabilit\u00e4t gesetzlich vorgesehen), Disassemblierung oder Dekompilierung der Programme (dies gilt auch, aber nicht nur, f\u00fcr Pr\u00fcfungen von Datenstrukturen oder \u00e4hnlichem, von den Programmen generiertem Material) und das Kopieren von Programmen mit Ausnahme einer ausreichenden Anzahl von Kopien jedes Programms f\u00fcr die lizenzierte Nutzung durch den Endnutzer und einer Kopie jedes Programm-Datentr\u00e4gers.<\/p><p>7. Die Haftung von Oracle f\u00fcr (a) Sch\u00e4den aller Art, gleich ob unmittelbare oder mittelbare Sch\u00e4den, beil\u00e4ufig entstandene, konkrete, Strafe einschlie\u00dfende oder Folgesch\u00e4den, und (b) entgangene Gewinne oder Einnahmen sowie den Verlust oder die Nichtnutzbarkeit von Daten, die durch die Nutzung der Programme verursacht werden, ist, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, beschr\u00e4nkt.<\/p><p>8. Der Endnutzer ist verpflichtet bei Beendigung des Vertrages die Nutzung der Programme einzustellen und alle Programmkopien und Kopien der Dokumentation zu vernichten oder an die Assyst GmbH zur\u00fcckzugeben.<\/p><p>9. Die Ver\u00f6ffentlichung von Ergebnissen vergleichender Benchmark-Tests der Programme ist untersagt.<\/p><p>10. Der Endnutzer ist verpflichtet, alle einschl\u00e4gigen Exportgesetze und -vorschriften der Vereinigten 12 Stand: Juli 2023 Staaten von Amerika sowie andere anwendbare Export- und Importgesetze uneingeschr\u00e4nkt einzuhalten, damit gew\u00e4hrleistet ist, dass weder die Programme noch direkte Produkte davon mittelbar oder unmittelbar unter Verletzung g\u00fcltiger Gesetze ausgef\u00fchrt werden.<\/p><p>11. Die Programme unterliegen einem beschr\u00e4nkten Nutzungsrecht und d\u00fcrfen nur in Verbindung mit dem Anwendungspaket genutzt werden.<\/p><p>12. Oracle ist nicht verpflichtet, zuvor nicht zwischen der Assyst GmbH und Oracle vereinbarte Verpflichtungen zu erf\u00fcllen oder Haftungen zu \u00fcbernehmen.<\/p><p>13. Es ist der Assyst GmbH gestattet, die Nutzung der Programme durch den Endnutzer zu pr\u00fcfen. Dabei verpflichtet der Endnutzer sich, bei einem solchen Audit angemessene Unterst\u00fctzung zu leisten und Zugang zu Informationen zu gew\u00e4hren. Der Endnutzer erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass die Assyst GmbH die Auditergebnisse an Oracle weitermelden oder ihr Recht auf Audit der Programmnutzung durch den Endnutzer an Oracle abtreten kann. Sollte die Assyst GmbH ihr Pr\u00fcfungsrecht an Oracle abtreten, muss Oracle nicht f\u00fcr Kosten aufkommen, die der Assyst GmbH oder dem Endnutzer durch die Mithilfe bei dem Audit entstehen.<\/p><p>14. Oracle ist Drittbeg\u00fcnstigter des Endnutzer-Lizenzvertrages.<\/p><p>15. Einige Programme k\u00f6nnen einen Quellcode beinhalten, den Oracle bei der Auslieferung dieser Programme standardm\u00e4\u00dfig \u00fcberl\u00e4sst. F\u00fcr diesen Quellcode gelten die Bestimmungen des Endnutzer- Lizenzvertrages.<\/p><p>16. Technologie von Dritten, die f\u00fcr den Einsatz einiger Oracle Programme eventuell geeignet oder erforderlich ist, wird in der Dokumentation zum Anwendungspaket oder anderweitig von der Assyst GmbH angegeben. Die Nutzung derartiger Technologie von Dritten in Verbindung mit dem Anwendungspaket durch den Endnutzer wird lediglich gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des in der Dokumentation zum Anwendungspaket oder anderweitig von der Assyst GmbH angegeben Lizenzvertrages f\u00fcr die Dritttechnologie lizenziert und nicht nach den Bestimmungen aus dem Endnutzer-Lizenzvertrag.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-adffdb0 elementor-widget elementor-widget-menu-anchor\" data-id=\"adffdb0\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"menu-anchor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-menu-anchor\" id=\"standardModel\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3361e0f elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"3361e0f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2><span style=\"color: #000000;\">Lizenzbedingungen \u00fcber die Miete eines Standard ModelBundles und Add-Ons der Firma verce GmbH<\/span><\/h2><p>Stand: Juli 2023<\/p><h3>Pr\u00e4ambel<\/h3><p>VERCE entwickelt virtuelle Models, die u.a. in der Modeindustrie genutzt werden k\u00f6nnen. Diese virtuellen Models liegen zun\u00e4chst in Form eines komplexen Datensatzes als Datei vor. Die Models k\u00f6nnen durch Implementierung in eine Software u. a. dazu verwendet werden, Bekleidung zu simulieren und realgetreu darzustellen. Anschlie\u00dfend k\u00f6nnen Renderings und Fotos erstellt werden, die dann zu Kommunikationszwecken genutzt werden k\u00f6nnen. Die derart mit einer Software genutzten Models werden auch Avatare oder Character genannt.<\/p><h3>1. Vertragsgegenstand<\/h3><p>1.1 Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche \u00dcberlassung auf beschr\u00e4nkte Zeit eines ModelBundles und etwaiger Add-Ons, bestehend aus einem nicht exklusiven BaseModel und einem nicht exklusiven TwinModel\u00ae mit identischer K\u00f6rperform und identischen Ma\u00dfen. Ein nicht exklusives ShapeModel kann optional als Add-On hinzugef\u00fcgt werden.<\/p><p>1.2 Das BaseModel und ShapeModel kann der Lizenznehmer als 3D-Daten in eine kompatible 3D-Software laden und z.B. f\u00fcr die Fashion-Simulation nutzen. Das TwinModel\u00ae kann der Lizenznehmer zur Erstellung von fotorealistischen Visualisierungen nutzen.<\/p><h3>2. \u00dcbergabe und Installation<\/h3><p>2.1 Das ModelBundle wird dem Lizenznehmer als Datensatz zum Download zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p><p>2.2 Die Installation\/Implementierung des ModelBundles erfolgt durch den Lizenznehmer.<\/p><h3>3. Verg\u00fctung<\/h3><p>3.1 Der Lizenznehmer zahlt f\u00fcr die \u00dcberlassung des ModelBundles eine j\u00e4hrliche Miete gem\u00e4\u00df Angebot zu den vereinbarten Zahlungsfristen.<\/p><p>3.2 Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/p><h3>4. Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten<\/h3><p>4.1 F\u00fcr die Dauer dieses Lizenzvertrages erh\u00e4lt der Lizenznehmer das r\u00e4umlich unbeschr\u00e4nkte, einfache, nicht \u00fcbertragbare Recht, das ModelBundle und etwaige Add-Ons innerhalb des eigenen Unternehmens sowie innerhalb von allen Unternehmen, an denen er mehrheitlich, d.h. mit mehr als 50 % der Anteile beteiligt ist, zu nutzen (im Folgenden: \u201eBrand Licence\u201c). Insbesondere darf der Lizenznehmer das BaseModel und das optionale ShapeModel auf eine unbegrenzte Anzahl von Computern kopieren, die ihm geh\u00f6ren oder von ihm kontrolliert werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, \u00c4nderungen oder Anpassungen an BaseModel, TwinModel\u00ae oder ShapeModel sowie den zur Verf\u00fcgung gestellten Add-Ons vorzunehmen. Die Daten d\u00fcrfen nur in der zur Verf\u00fcgung gestellten Form genutzt werden, um Bekleidung und Accessoires des Lizenznehmers zu visualisieren und Renderings, bzw. Bilder mit den zur Verf\u00fcgung gestellten Models anzufertigen.<\/p><p>4.2 M\u00f6chte der Lizenznehmer das ModelBundle f\u00fcr Dritte, d.h. Unternehmen, an denen er nicht mehrheitlich beteiligt ist, wie z.B. externe Dienstleister oder Supplier nutzen, ben\u00f6tigt er f\u00fcr jeden Dritten, der das ModelBundle nutzen m\u00f6chte, eine weitere Lizenz. F\u00fcr diesen Fall kann der Lizenznehmer eine sogenannte Corporate Licence f\u00fcr jeden benannten Dritten erwerben. Die Corporate Licence berechtigt den Lizenznehmer, das ModelBundle dem benannten Dritten zur ausschlie\u00dflichen Nutzung in dessen Unternehmen zur Verf\u00fcgung zu stellen, wobei die Nutzungsbefugnisse entsprechend diesem Vertrag gegen\u00fcber dem Dritten zu begrenzen sind und der Dritte im selben Umfang wie der Lizenznehmer in diesem Vertrag zur Geheimhaltung zu verpflichten ist. Der Lizenznehmer haftet gegen\u00fcber Lizenzgeber f\u00fcr s\u00e4mtliche Verletzungen der Nutzungsbefugnisse sowie der Geheimhaltungsverpflichtungen, die der Dritte vornimmt, gegen\u00fcber Lizenzgeber<\/p><p>4.3 Der Lizenznehmer ist berechtigt, Visualisierungen des ModelBundles, d.h. Bilder des BaseModels, des TwinModel\u00ae und des optionalen ShapeModel zu vervielf\u00e4ltigen, zu verbreiten und \u00f6ffentlich wiederzugeben, insbesondere es in Katalogen, auf Webseiten und in den sozialen Medien zu nutzen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, mit den von ihm ver\u00f6ffentlichten Visualisierungen sorgf\u00e4ltig umzugehen und Ver\u00f6ffentlichungen, die Visualisierungen des ModelBundles beinhalten, mit folgenden Inhalten zu unterlassen:<\/p><ul><li>Inhalte, die strafbar sind (insbesondere Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung).<\/li><li>Inhalte, die als pornographisch, vulg\u00e4r oder obsz\u00f6n, bel\u00e4stigend oder in sonstiger Weise anst\u00f6\u00dfig anzusehen sind<\/li><li>Unsachliche und unwahre Darstellungen.<\/li><li>Verfassungswidrige, extremistische, rassistische oder fremdenfeindliche Inhalte oder Inhalte, die von verbotenen Gruppen stammen.<\/li><li>Inhalte, die in Rechte Dritter (insbesondere Pers\u00f6nlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte oder sonstige Rechte Dritter) eingreifen<\/li><\/ul><p>4.4 Soweit dem Lizenznehmer das Recht zur Nutzung der Avatare auf Social-Media-Kan\u00e4len einger\u00e4umt wird, ist damit ausdr\u00fccklich nicht die Befugnis umfasst, einen Social-Media-Kanal unter dem jeweiligen Namen des Avatars aus dem ModelBundle zu betreiben, d.h. den Usern zu suggerieren, dass der jeweilige Avatar mit dem Namen (z.B. \u201eAva\u201c) diesen Kanal als Virtual Influencer betreibt. Diese Nutzungsart bleibt allein VERCE vorbehalten.<\/p><p>4.5 Das Recht zur Bearbeitung des ModelBundles ist f\u00fcr die Mietdauer der Brand Licence beschr\u00e4nkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalit\u00e4t des ModelBundles. Jede Bearbeitung\/Umwandlung der 3D-Daten und Ver\u00e4nderung der Topologie sowie von Form\/Aussehen \u00fcber Software wie z.B. ZBrush, Blender, Maya, Substance, Mari, etc. ist ausgeschlossen.<\/p><p>4.6 Weitergehende Nutzungsrechte an dem ModelBundle werden dem Lizenznehmer nicht einger\u00e4umt.<\/p><h3>5. Schutzrechtsverletzungen<\/h3><p>5.1 Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer auf eigene Kosten von allen Anspr\u00fcchen Dritter von den von Lizenzgeber zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen frei. Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber unverz\u00fcglich \u00fcber die geltend gemachten Anspr\u00fcche Dritter informieren. Informiert er den Lizenzgeber nicht unverz\u00fcglich \u00fcber die geltend gemachten Anspr\u00fcche, erlischt dieser Freistellungsanspruch.<\/p><p>5.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf der Lizenzgeber \u2013 unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche des Lizenznehmers \u2013 nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung<\/p><p>a) nach vorheriger Absprache mit dem Lizenznehmer \u00c4nderungen vornehmen, die unter Wahrung von dessen Interessen gew\u00e4hrleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder<\/p><p>b) f\u00fcr den Lizenznehmer die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.<\/p><h3>6. Laufzeit und K\u00fcndigung<\/h3><p>6.1 Die \u00dcberlassung des ModelBundles erfolgt zun\u00e4chst f\u00fcr eine feste Laufzeit gem\u00e4\u00df Angebot. Der Vertrag verl\u00e4ngert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vorher gek\u00fcndigt wird. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Vertragszeitraums schriftlich gek\u00fcndigt werden. Sonstige in dieser Vereinbarung einger\u00e4umte K\u00fcndigungsrechte bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>6.2 Bei \u00c4nderungen und\/oder Erweiterungen des ModelBundels und etwaiger Add-Ons beginnt die Laufzeit aller Lizenzen neu.<\/p><p>6.3 Die K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt. Ein wichtiger Grund, der zur K\u00fcndigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer Nutzungsrechte vom Lizenzgeber dadurch verletzt, dass er das ModelBundle \u00fcber das nach diesem Vertrag gestattete Ma\u00df hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von dem Lizenzgeber hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Die K\u00fcndigung hat in Textform (Brief, E-Mail) zu erfolgen.<\/p><p>6.4 Nach K\u00fcndigung oder anderweitiger Beendigung der Brand Licence ist der Lizenznehmer verpflichtet, die im Rahmen der Brand Licence erhaltenen ShapeModel und TwinModel\u00ae restlos zu l\u00f6schen, insbesondere s\u00e4mtliche installierte Kopien von seinen Rechnern zu entfernen, sowie gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien zu zerst\u00f6ren. Bereits erstellte Visualisierungen kann er weiter nutzen.<\/p><p>6.5 F\u00fcr das BaseModel gew\u00e4hrt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer hiermit auch f\u00fcr den Zeitraum nach Beendigung das einfache, zeitliche und r\u00e4umlich unbeschr\u00e4nkte, nicht \u00fcbertragbare Recht, das BaseModel innerhalb des eigenen Unternehmens sowie innerhalb von allen Unternehmen, an denen er mehrheitlich (d.h. mit mehr 50 % der Anteile) beteiligt ist, zu nutzen. Insbesondere darf der Lizenznehmer das BaseModel auf eine unbegrenzte Anzahl von Computern kopieren, die ihm geh\u00f6ren oder von ihm kontrolliert werden. Dar\u00fcber hinaus darf der Lizenznehmer das BaseModel auch externen Produktionsst\u00e4tten oder Suppliern zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p><h3>7. Sach- und Rechtsm\u00e4ngelhaftung<\/h3><p>7.1 Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalit\u00e4t des ModelBundles richtet sich zun\u00e4chst auf die Nutzung der im Rahmen des Angebots beschriebenen Software und den erg\u00e4nzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. Im \u00dcbrigen muss sich das ModelBundle f\u00fcr die nach diesem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die bei 3D-Avataren der gleichen Art \u00fcblich ist.<\/p><p>7.2 Der Lizenzgeber wird das ModelBundle in einem zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch geeigneten Zustand \u00fcberlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung des ModelBundles an ver\u00e4nderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Ver\u00e4nderungen der IT-Umgebung, insbesondere \u00c4nderung der Hardware, des Betriebssystems oder der 3D-Software des Kunden, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilit\u00e4t zu neuen Datenformaten.<\/p><p>7.3 Die verschuldensunabh\u00e4ngige Schadensersatzhaftung f\u00fcr M\u00e4ngel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.<\/p><p>7.4 Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterst\u00fctzen und unverz\u00fcglich Einsicht in die Unterlagen gew\u00e4hren, aus denen sich die n\u00e4heren Umst\u00e4nde des Auftretens des Mangels ergeben.<\/p><h3>8. Haftung im \u00dcbrigen<\/h3><p>8.1 Der Lizenzgeber haftet unbeschr\u00e4nkt &#8211; bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit &#8211; f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit &#8211; nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetz sowie &#8211; im Umfang einer von dem Lizenzgeber \u00fcbernommenen Garantie.<\/p><ul><li>Im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/li><li>F\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/li><li>In \u00dcbereinstimmung mit den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.<\/li><li>Im Umfang einer vom Lizenzgeber \u00fcbernommenen Garantie.<\/li><\/ul><p>8.2 Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf, ist die Haftung von dem Lizenzgeber der H\u00f6he nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Gesch\u00e4fts vorhersehbar und typisch ist.<\/p><p>8.3 Die Garantiehaftung f\u00fcr versteckte anf\u00e4ngliche M\u00e4ngel wird ausgeschlossen. Dem Lizenzgeber sind solche M\u00e4ngel nicht bekannt.<\/p><p>8.4 Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers \u00fcber die in Ziffer 8.1, 8.2 und 8.3 hinaus besteht nicht<\/p><p>8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Organe von dem Lizenzgeber.<\/p><h3>9. Sonstiges: Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Vertragssprache<\/h3><p>9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt f\u00fcr diesen Fall, dass die ung\u00fcltige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ung\u00fcltigen Bestimmung m\u00f6glichst nahekommt. Entsprechendes gilt f\u00fcr etwaige L\u00fccken der Vereinbarung.<\/p><p>9.2 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages bed\u00fcrfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.<\/p><p>9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p><p>9.4 Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Lizenznehmers zu klagen.<\/p><p>9.5 Vertragssprache ist deutsch. Bedienen sich die Parteien daneben einer anderen Sprache, hat der deutsche Wortlaut entsprechend der Vereinbarung Vorrang. Eine etwaig vorhandene \u00dcbersetzung der Vereinbarung dient lediglich dem besseren Verst\u00e4ndnis f\u00fcr fremdsprachige Vertragsparteien und zu Auslegungszwecken.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b3a0f9e elementor-widget elementor-widget-menu-anchor\" data-id=\"b3a0f9e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"menu-anchor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-menu-anchor\" id=\"anpassung\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f2c0345 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"f2c0345\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2><span style=\"color: #000000;\">Allgemeine Bestimmungen f\u00fcr die Anpassung eines Standard ModelBundles durch Add-Ons durch die Firma verce GmbH<\/span><\/h2><p>Stand: Juli 2023<\/p><h3>1. Vertragsgegenstand<\/h3><p>1.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Anpassung und Bereitstellung des vom Auftraggeber mit separatem Vertrag \u00fcber die Lizenzbedingungen gemieteten Standard ModelBundles und etwaigen Add-Ons.<\/p><p>1.2 Add-Ons, die das ModelBundle erweitern, sind unter anderem das ShapeModel oder Anpassungen im PoseSet.<\/p><p>1.3 Anpassungen, die den K\u00f6rper der Avatare aus dem ModelBundle betreffen, k\u00f6nnen als Add-Ons in der Variante \u201eCustom\u201c oder \u201eCustomPlus\u201c gew\u00e4hlt werden.<\/p><ul><li>Custom: Bei der Custom-Variante werden die Umfangma\u00dfe des K\u00f6rpers angepasst und als einmalige Kosten in Rechnung gestellt. Die Anpassung der Umfangma\u00dfe muss innerhalb von +\/- 2 Konfektionsgr\u00f6\u00dfen gegen\u00fcber der vorgegebene Ausgangsgr\u00f6\u00dfe liegen.<\/li><li>CustomPlus: Bei der CustomPlus-Variante k\u00f6nnen Umfang- und L\u00e4ngenma\u00dfe sowie die Balance des K\u00f6rpers angepasst, ge\u00e4ndert und\/oder entwickelt werden. Au\u00dferdem k\u00f6nnen die Ausstattungen sowie Digital Assets angepasst, ge\u00e4ndert und\/oder entwickelt werden. Die Kosten werden einmalig in Rechnung gestellt.<\/li><\/ul><h3>2. Leistungen<\/h3><p>2.1 Die Leistungen werden individuell im Angebot definiert.<\/p><h3>3. Projektleitung<\/h3><p>3.1 Die Parteien nennen einander Ansprechpartner, die die Erf\u00fcllung der vertraglichen Pflichten f\u00fcr die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverst\u00e4ndig leiten.<\/p><h3>4. Zusammenarbeit<\/h3><p>4.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Partei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Partei, fehlerhaft, unvollst\u00e4ndig, nicht eindeutig oder nicht durchf\u00fchrbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p><p>4.2 Der Auftraggeber unterst\u00fctzt den Auftragnehmer bei der Erf\u00fcllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu geh\u00f6rt insbesondere das rechtzeitige Zurverf\u00fcgungstellen von Informationen, von fachkundigen Mitarbeitern, von Kommunikationsmitteln und -anschl\u00fcssen sowie von Hard- und Software, soweit dies erforderlich ist. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.<\/p><h3>5. Abnahmen<\/h3><p>5.1 Bei der Custom-Variante erfolgt eine Dokumentation der ausgef\u00fchrten Anpassung mit Toleranz von +\/-5mm und gilt damit als Abnahme.<\/p><p>5.2 Nach Abschluss der CustomPlus Anpassung wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Werk zur Endabnahme bereitstellen, indem der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung anzeigt, und \u00fcbergeben. Nach der \u00dcbergabe wird das Werk abgenommen. Der Auftraggeber wird das fertiggestellte Werk innerhalb der vereinbarten, sonst innerhalb einer angemessenen, sp\u00e4testens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach \u00dcbergabe, abnehmen. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Mitteilung von dem Auftragnehmer an den Auftraggeber, dass das Werk fertiggestellt ist. Das Werk gilt mit Ablauf der vereinbarten Frist f\u00fcr die Abnahme als abgenommen, wenn der Auftraggeber weder die Abnahme schriftlich oder mittels erkl\u00e4rt noch dem Auftragnehmer schriftlich darlegt, welche M\u00e4ngel noch zu beseitigen sind. Auf diese Rechtsfolge weist der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Mitteilung der Fertigstellung des Werkes hin.<\/p><h3>6. \u00dcbergabe<\/h3><p>6.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Ergebnisse als Datensatz zum Download zur Verf\u00fcgung.<\/p><p>6.2 Die Installation\/Implementierung des individuell angepassten ModelBundles und etwaigen angepassten Add-Ons erfolgt durch den Auftraggeber.<\/p><h3>7. Verg\u00fctung<\/h3><p>7.1 Die Verg\u00fctung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen erfolgt gem\u00e4\u00df Angebot zu den vereinbarten Zahlungsfristen. Werden Leistungen zu Festpreisen zugesagt, berechtigen Aufwandsmehrungen und -minderungen keine Partei, eine Anpassung vorzunehmen, sofern nicht in diesem Vertrag etwas anderes geregelt ist.<\/p><p>7.2 Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/p><h3>8. Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten<\/h3><p>8.1 Der Auftragnehmer r\u00e4umt dem Auftraggeber an dem nach diesem Vertrag angepassten ModelBundle und etwaiger Add-Ons nicht exklusive Nutzungsrechte f\u00fcr die in den separaten Lizenzbedingungen geregelte Mietdauer und dem geregelten Umfang ein.<\/p><p>8.2 Weitergehende Nutzungsrechte an dem ModelBundle werden dem Auftraggeber nicht einger\u00e4umt.<\/p><h3>9. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/h3><p>9.1 Der Auftragnehmer gew\u00e4hrleistet, dass die zu erbringenden Leistungen nicht mit Sachm\u00e4ngeln behaftet sind, es sei denn es handelt sich um einen unerheblichen Mangel.<\/p><p>9.2 F\u00fcr die Frage, wann ein Mangel der Werkleistung vorliegt, gilt Folgendes: Soweit der Auftragnehmer eine Fehlerumgehungsl\u00f6sung zur Verf\u00fcgung stellt, gilt die erbrachte Leistung nicht als mangelhaft; in diesem Zusammenhang ist der Auftragnehmer auch berechtigt, Ver\u00e4nderungen an der Konfiguration der Daten der Avatare oder der eingesetzten Software vorzunehmen, wenn und soweit die Betriebsf\u00e4higkeit der Daten bzw. der Software einzeln oder insgesamt dadurch nicht beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p><p>9.3 Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf Nacherf\u00fcllung wegen M\u00e4ngeln der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung bestehen nach den folgenden Bestimmungen:<\/p><ul><li>Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere dem Auftragnehmer den Zugang zu der beanstandeten Leistung zu Pr\u00fcfungszwecken zu erm\u00f6glichen.<\/li><li>Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nachbesserung in den R\u00e4umlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen. Der Auftragnehmer gen\u00fcgt der Pflicht zur Nachbesserung auch, indem der Auftragnehmer mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf einem markt\u00fcblichen Datentr\u00e4ger bzw. online per Fernwartung oder als Download von einer Homepage bereitstellt und dem Auftraggeber telefonischen Support zur L\u00f6sung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.<\/li><li>Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeitskosten, tr\u00e4gt der Auftragnehmer, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. &#8211; Der Auftragnehmer kann die Nacherf\u00fcllung verweigern, solange der Auftraggeber die f\u00fcr die Anpassungsleistungen geschuldete Verg\u00fctung noch nicht vollst\u00e4ndig gezahlt hat und der Auftraggeber kein berechtigtes Interesse am Zur\u00fcckbehalt der r\u00fcckst\u00e4ndigen Verg\u00fctung hat.<\/li><li>Der Auftragnehmer haftet nicht in den F\u00e4llen, in denen der Auftraggeber \u00c4nderungen an der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese \u00c4nderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.<\/li><li>Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterst\u00fctzen und unverz\u00fcglich Einsicht in die Unterlagen gew\u00e4hren, aus denen sich die n\u00e4heren Umst\u00e4nde des Auftretens des Mangels ergeben.<\/li><li>Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer M\u00e4ngelhaftungsverpflichtung dem Auftragnehmer zuzuordnen ist und der Auftraggeber dies h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen, kann der Auftraggeber mit den f\u00fcr Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen Aufwendungen von dem Auftragnehmer zu den jeweils g\u00fcltigen Verg\u00fctungss\u00e4tzen belastet werden.<\/li><li>F\u00fcr den Anspruch auf Nacherf\u00fcllung wegen eines Mangels, der von dem Auftragnehmer erbrachten Werkleistung gilt Folgendes: Ist der Auftragnehmer zur Mangelbeseitigung oder fehlerfreien Nachlieferung nicht in der Lage, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber Fehlerumgehungsm\u00f6glichkeiten aufzeigen. Soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind, gelten die Fehlerumgehungsm\u00f6glichkeiten als Nacherf\u00fcllung. Fehlerumgehungen sind tempor\u00e4re \u00dcberbr\u00fcckungen eines Fehlers bzw. einer St\u00f6rung bei Software, insbesondere ohne Eingriff in den Quellcode.<\/li><li>Soweit erforderlich, wird bei einer Nachbesserung auch die Anwenderdokumentation angepasst.<\/li><\/ul><p>9.4 Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln betr\u00e4gt 12 Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Nach Ablauf dieses Jahres darf der Auftragnehmer insbesondere auch die Nacherf\u00fcllung verweigern, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Anspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer auf Minderung, R\u00fccktritt oder Schadensersatz entstehen. Diese Verj\u00e4hrungsfristverk\u00fcrzung gilt nicht f\u00fcr andere Schadensersatzanspr\u00fcche als solche wegen verweigerter Nacherf\u00fcllung und sie gilt generell nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche bei arglistigem Verschweigen des Mangels.<\/p><p>9.5 Schadensersatz kann der Auftraggeber von dem Auftragnehmer nur verlangen:<\/p><ul><li>f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung oder auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verletzung von Pflichten eines der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen von dem Auftragnehmer beruhen, die nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) und nicht Haupt- oder Nebenpflichten im Zusammenhang mit M\u00e4ngeln der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind.<\/li><li>f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf der vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) von dem Auftragnehmer, eines der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen von dem Auftragnehmer beruhen. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne der vorstehenden Regelungen sind Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages erst erm\u00f6glichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelm\u00e4\u00dfig vertraut.<\/li><li>Weiter haftet der Auftragnehmer f\u00fcr Sch\u00e4den aufgrund der fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit M\u00e4ngeln der Leistung (Nacherf\u00fcllungs-oder Nebenpflichten) und<\/li><li>f\u00fcr Sch\u00e4den, die in den Schutzbereich einer von dem Auftragnehmer ausdr\u00fccklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.<\/li><li>Im Falle der einfach-fahrl\u00e4ssigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der H\u00f6he nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgem\u00e4\u00dfer Sorgfalt f\u00fcr den Auftragnehmer vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt.<\/li><\/ul><p>Schadenersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers im Falle der einfach-fahrl\u00e4ssigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verj\u00e4hren in einem Jahr ab gesetzlichem Verj\u00e4hrungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, oder der Gesundheit sowie Sch\u00e4den bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Schadenersatzanspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen dieses \u00a7 10 unber\u00fchrt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.<\/p><p>9.6 Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel des erstellten ModelBundles und etwaige Add-Ons bestehenden Pflichtverletzung nur zur\u00fccktreten, wenn der Auftragnehmer diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Gebrauchstauglichkeit.<\/p><p>9.7 Tritt der Auftraggeber wegen der Verletzung einer Pflicht, die sich auf eine abgrenzbare Leistung bezieht, die von anderen zu erbringenden Leistungen unter Ber\u00fccksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers unabh\u00e4ngig erbracht werden kann, zur\u00fcck, so werden die anderen Leistungen von diesem R\u00fccktritt nicht erfasst.<\/p><h3>10. Sonstiges: Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, Vertragssprache<\/h3><p>10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt f\u00fcr diesen Fall, dass die ung\u00fcltige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ung\u00fcltigen Bestimmung m\u00f6glichst nahekommt. Entsprechendes gilt f\u00fcr etwaige L\u00fccken der Vereinbarung.<\/p><p>10.2 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages bed\u00fcrfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.<\/p><p>10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p><p>10.4 Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.<\/p><p>10.5 Vertragssprache ist deutsch. Bedienen sich die Parteien daneben einer anderen Sprache, hat der deutsche Wortlaut entsprechend der Vereinbarung Vorrang. Eine etwaig vorhandene \u00dcbersetzung der Vereinbarung dient lediglich dem besseren Verst\u00e4ndnis f\u00fcr fremdsprachige Vertragsparteien und zu Auslegungszwecken.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7509ced elementor-widget elementor-widget-menu-anchor\" data-id=\"7509ced\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"menu-anchor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-menu-anchor\" id=\"software-lizenz\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f7fb81a elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"f7fb81a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2><span style=\"color: #000000;\">Software-Lizenzbedingungen<\/span><\/h2><p>Stand: Juli 2023<\/p><p>Die nachfolgenden Software-Lizenzbedingungen (&#8220;Bedingungen&#8221;) gelten f\u00fcr Angebote und sonstige Vertr\u00e4ge \u00fcber Software und Dienstleistungen von Style3D.<br \/>Zus\u00e4tzlich zu diesen Bedingungen gelten f\u00fcr die jeweilige Software und Dienstleistung weitere Bestimmungen, die bei Vertragsschluss mitgeteilt und akzeptiert werden m\u00fcssen und w\u00e4hrend des Installationsvorgangs angezeigt werden. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Bedingungen auch seinen besch\u00e4ftigten Personen mitzuteilen und sicherzustellen, dass der Nutzer des Systems diese Software-Lizenzbedingungen und die zus\u00e4tzlichen Bedingungen einh\u00e4lt.<br \/>Sollten diese Software-Lizenzbedingungen und weitere Bestimmungen zu demselben Gegenstand unterschiedliche Regelungen treffen, so gehen die Regelungen dieser Software-Lizenzbedingungen vor, sofern keine individuelle Vereinbarung vorliegt.<\/p><h3>Artikel 1 Anwendungsbereich der Bedingungen und Vertragsgegenstand<\/h3><p>1.1 Die Bedingungen regeln die Nutzung der vom Lizenznehmer erworbenen Style3D-Softwarelizenz und -Dienstleistungen (falls anwendbar).<\/p><p>1.2 Die Style3D-Software umfasst \u201eStyle3D Cloud\u201c, \u201eStyle3D Studio\u201c, \u201eStyle3D Fabric\u201c und andere Style3D-Softwareprodukte (der URL-Link ist:www.style3d.com, studio.style3d.com, fabric.style3d.com, im Folgenden als &#8220;System&#8221; bezeichnet).<\/p><p>1.3 Lizenzgeber und Lizenznehmer werden auch als \u201eVertragsparteien\u201c oder \u201eParteien\u201c bezeichnet.<\/p><h3>Artikel 2 Lieferung\/Installation des Systems<\/h3><p>2.1 Nach dem Erwerb einer Lizenz er\u00f6ffnet der Lizenzgeber ein Konto gem\u00e4\u00df den vom Lizenznehmer im System registrierten Kontodaten. Der Lizenznehmer muss die Nutzungsbedingungen (<a href=\"https:\/\/studio.style3d.com\/term\/service?__hstc=250407641.06bd24dfd54141f6dcdfa88f899ad115.1744014932905.1756106746470.1756113259087.179&amp;__hssc=250407641.3.1756113259087&amp;__hsfp=1783866054\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">https:\/\/studio.style3d.com\/term\/service<\/a>;\u00a0<a href=\"https:\/\/fabric.style3d.com\/term\/service?__hstc=250407641.06bd24dfd54141f6dcdfa88f899ad115.1744014932905.1756106746470.1756113259087.179&amp;__hssc=250407641.3.1756113259087&amp;__hsfp=1783866054\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">https:\/\/fabric.style3d.com\/term\/service<\/a>) bei der Erstregistrierung akzeptieren, die als Anlage 1 beigef\u00fcgt sind und Bestandteil dieser Bedingungen sind.<\/p><p>2.2 Der Lizenznehmer kann sich mit seinen Kontodaten auf den in Art. 1.2 genannten Webseiten anmelden, das System nutzen, das Installationspaket des Systems herunterladen, die Installation vornehmen und sich zur Nutzung wie gefordert anmelden.<\/p><h3>Artikel 3 Softwarenutzungsbedingungen<\/h3><p>3.1 Der Lizenznehmer hat das nicht ausschlie\u00dfliche, nicht \u00fcbertragbare Recht, das System und die entsprechenden Dienstleistungen innerhalb der im Vertrag\/Angebotsschreiben angegebenen Laufzeit der erworbenen Lizenz zu nutzen.<\/p><p>3.2 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das System rechtm\u00e4\u00dfig zu nutzen und nicht gegen die f\u00fcr den Vertrag und die Nutzung des Systems geltenden Gesetze und Vorschriften zu versto\u00dfen und den Zweck des Vertrages und dieser Bedingungen nicht zu verletzen. Andernfalls hat der Lizenzgeber das Recht, die Lizenz des Lizenznehmers f\u00fcr das System einseitig zu k\u00fcndigen. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, die vom Lizenznehmer geleisteten Entgelte im Falle einer au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung des Vertrags aus wichtigem Grund zur\u00fcckzuerstatten. Die Haftung des Lizenzgebers folgt aus Artikel 9.<\/p><p>3.3 Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers (die elektronische Form ist m\u00f6glich) darf der Lizenznehmer das Nutzungsrecht im Hinblick auf das und den dazugeh\u00f6rigen Account weder entgeltlich noch unentgeltlich an einen Dritten \u00fcbertragen, einr\u00e4umen oder die Nutzung gestatten. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Lizenznehmer den Vertrag in schwerwiegender Weise verletzt hat, und der Lizenzgeber hat das Recht, die Nutzung des Systems durch den Lizenznehmer zu beenden und ist nicht verpflichtet, die bereits vom Lizenznehmer geleisteten Entgelte zur\u00fcckzuerstatten.<br \/>Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgeber f\u00fcr alle entstandenen Verluste und Sch\u00e4den zu entsch\u00e4digen. Die Haftung des Lizenzgebers folgt aus Artikel 9.<\/p><p>3.4 Der Lizenznehmer erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber sich das Recht vorbeh\u00e4lt, die Serviceadresse, Technologie- oder Funktionsupgrades, Datenparameter und die Nutzung des Systems anzupassen. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass die vorgenannte Anpassung dazu f\u00fchren kann, dass das System vor\u00fcbergehend nicht wie \u00fcblich genutzt werden kann. Kann der Lizenznehmer das System dadurch nicht nutzen, so wird der Lizenzgeber die entsprechende Zeit auf der Grundlage der urspr\u00fcnglichen Lizenzlaufzeit hinzurechnen, wenn der Lizenznehmer den Lizenzgeber zuvor schriftlich (die elektronische Form ist m\u00f6glich) \u00fcber das Bestehen und die Dauer der vor\u00fcbergehenden Nutzungsunf\u00e4higkeit aufgrund der Anpassung informiert hat. In diesem Fall ist dies das einzige und ausschlie\u00dfliche Recht des Lizenznehmers. Weitergehende Rechte, z.B. Schadensersatzanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus diesen Gegebenheiten, sind ausgeschlossen.<\/p><p>3.5 Das System kann auf einem einzelnen oder mehreren Computern, Terminals oder Workstations installiert, genutzt, angezeigt und betrieben werden. Das System wird in der Regel auf einem oder mehreren Servern und mehreren Client-Computern betrieben. Das System kann nicht auf zwei oder mehr Ger\u00e4ten gleichzeitig verwendet werden.<\/p><h3>Artikel 4 Geistiges Eigentum<\/h3><p>4.1 Das System und die Urheberrechte, Patente, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum sowie die Nutzungsrechte und die damit verbundenen gesetzlichen Rechte und Interessen (im Folgenden &#8220;Geistiges Eigentum&#8221; genannt) am Quellcode des Systems, am Objektcode, an allen Informationen, Daten und Dokumenten, die im System enthalten sind, geh\u00f6ren dem Lizenzgeber, und der Lizenznehmer darf das System nur in \u00dcbereinstimmung mit diesen Bedingungen nutzen. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers (die elektronische Form ist m\u00f6glich) darf der Lizenznehmer die geistigen Eigentumsrechte an dem System nicht an Dritte lizenzieren, einr\u00e4umen oder \u00fcbertragen. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers (die elektronische Form ist m\u00f6glich) den Programmquellcode des Systems ganz oder teilweise zu \u00fcbersetzen, zu dekompilieren, zu modifizieren, zu disassemblieren, Reverse Engineering zu betreiben, oder auf andere Weise zu versuchen, den Programmquellcode aus dem System zu exportieren; das System zu kopieren, zu imitieren, willk\u00fcrlich weiterzuentwickeln, zu aktualisieren, unbefugt zu manipulieren; oder abgeleitete Software, abgeleitete Produkte oder andere Software auf der Grundlage des Systems zu schreiben oder zu entwickeln, soweit in Artikel 5 nichts anderes bestimmt ist. Der Lizenznehmer darf keine Handlungen ausf\u00fchren, die zu einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte des Systems f\u00fchren k\u00f6nnten.<\/p><p>4.2 Stellt der Lizenznehmer fest, dass Dritte die Schutzrechte des Lizenzgebers verletzen oder zu verletzen drohen, so hat er den Lizenzgeber unverz\u00fcglich schriftlich (elektronische Form ist m\u00f6glich) dar\u00fcber zu unterrichten und den Lizenzgeber dabei zu unterst\u00fctzen, die Verletzung durch Dritte z\u00fcgig zu unterbinden, die erforderlichen Beweise zu beschaffen und Schadensersatz wegen der Verst\u00f6\u00dfe geltend zu machen.<\/p><p>4.3 Die geistigen Eigentumsrechte an allen Inhalten, die der Lizenznehmer bei der Nutzung des Systems erstellt, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Texte, Bilder, Videos, Designzeichnungen, 3D-Animationen und andere digitale Assets, stehen dem Lizenznehmer zu.<\/p><p>4.4 Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Markennamen und die Firma des Lizenznehmers (ggf. mit Unternehmensanschrift) und das Firmenlogo auf seiner Webseite unter der Rubrik Kunden\/Referenzen sowie im Zusammenhang mit der Darstellung des Leistungsportfolios, z.B. in Power-Point-Pr\u00e4sentationen und Demos und bei Presseberichten, zu nennen, um auf die gemeinsame wirtschaftliche Beziehung hinzuweisen.<\/p><p>4.5 Der Lizenzgeber versichert, den Markennamen, die Firma und das Firmenlogo des Lizenznehmers ausschlie\u00dflich zu den im vorstehenden Absatz genannten Zwecken zu verwenden. Eine dar\u00fcberhinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen.<\/p><h3>Artikel 5 Rechte und Pflichten des Lizenznehmers<\/h3><p>5.1 Die Dekompilierung ist ohne vorherige schriftliche (elektronische Form ist m\u00f6glich) Zustimmung des Lizenzgebers ausgeschlossen, es sei denn, es ist beabsichtigt, den Code zu vervielf\u00e4ltigen oder die Codeform zu \u00fcbersetzen, um Informationen zu erhalten, die notwendig sind, um die Interoperabilit\u00e4t eines unabh\u00e4ngig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen herzustellen. In diesem Fall gelten zus\u00e4tzliche Anforderungen:<\/p><p>5.1.1 Die Handlungen werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur Verwendung eines Vervielf\u00e4ltigungsst\u00fccks des Programms berechtigten Person oder in deren Namen von einer hierzu erm\u00e4chtigten Person vorgenommen;<\/p><p>5.1.2 Die zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t erforderlichen Informationen sind f\u00fcr die in Punkt 5.1.1 genannten Personen noch nicht ohne weiteres zug\u00e4nglich gemacht;;<\/p><p>5.1.3 Die Handlungen beschr\u00e4nken sich auf die Teile des urspr\u00fcnglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t notwendig sind..<\/p><p>5.2 Eine Bearbeitung des Systems darf nur vorgenommen werden, soweit sie f\u00fcr die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Benutzung des Systems einschlie\u00dflich der Fehlerberichtigung notwendig ist.<\/p><p>5.3 Das System darf nur vervielf\u00e4ltigt werden, soweit dies f\u00fcr die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung des Systems einschlie\u00dflich der Fehlerberichtigung erforderlich ist.<\/p><p>5.4 Der Lizenznehmer darf eine Sicherungskopie erstellen, wenn dies f\u00fcr die Sicherung k\u00fcnftiger Nutzung des Systems erforderlich ist. Die Sicherungskopien m\u00fcssen, soweit technisch m\u00f6glich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datentr\u00e4gers versehen werden. Urheberrechtsvermerke d\u00fcrfen nicht gel\u00f6scht, ge\u00e4ndert oder unterdr\u00fcckt werden. Die Sicherungskopien d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich zu archivarischen Zwecken verwendet und Dritten nicht \u00fcberlassen oder zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p><p>5.5 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die ihm \u00fcberlassene Programmkopie des Systems an Dritte weiterzugeben oder das System zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, \u00f6ffentlich wiederzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zug\u00e4nglich zu machen. Wenn festgestellt wird, dass das System von einem Nutzer verwendet wird, der nicht zur Verwendung des Lizenzkontos berechtigt ist, beh\u00e4lt sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Vertrag mit dem Lizenznehmer zu k\u00fcndigen und infolgedessen das Lizenzkonto zu sperren oder zu l\u00f6schen, sofern der Lizenznehmer die Situation nicht innerhalb von sieben Tagen nach Benachrichtigung durch den Lizenzgeber berichtigt.<\/p><p>5.6 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter auf das System zu verhindern. Sofern Originaldatentr\u00e4ger sowie Sicherungskopien geliefert werden, sind diese an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die besch\u00e4ftigten Personen des Lizenznehmers sind auf die Einhaltung dieser Bestimmungen<br \/>ausdr\u00fccklich hinzuweisen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgeber unverz\u00fcglich \u00fcber jede unbefugte Nutzung des Systems zu informieren.<\/p><p>5.7 Soweit in Artikel 5.1 &#8211; 5.4 nichts anderes bestimmt ist, ist das Reverse Engineering, das Assemblieren, das Kompilieren oder der Versuch, den Quellcode des Systems zu entschl\u00fcsseln oder zu exportieren, durch den Lizenznehmer ohne vorherige schriftliche (die elektronische Form ist m\u00f6glich) Zustimmung des Lizenzgebers untersagt.<\/p><p>5.8 Die Entfernung eines Kopierschutzes oder \u00e4hnlicher Schutzroutinen ist grunds\u00e4tzlich nicht gestattet. Allein sofern durch diesen Schutzmechanismus die st\u00f6rungsfreie Systemnutzung beeintr\u00e4chtigt oder verhindert wird, darf der Lizenznehmer den Kopierschutz bzw. die Schutzroutine entfernen. F\u00fcr die Beeintr\u00e4chtigung oder Verhinderung st\u00f6rungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus tr\u00e4gt der Lizenznehmer die Beweislast.<\/p><p>5.9 Der Lizenznehmer darf das System nicht dazu verwenden, Inhalte zu ver\u00f6ffentlichen, zu \u00fcbertragen, zu verbreiten oder zu speichern, die die geistigen Eigentumsrechte, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse oder andere legitime Rechte und Interessen des Lizenzgebers verletzen.<\/p><p>5.10 Der Lizenznehmer darf keine Inhalte ver\u00f6ffentlichen, \u00fcbertragen, verbreiten oder speichern, die gegen nationales Recht versto\u00dfen oder die nationale Sicherheit, Einheit, soziale Stabilit\u00e4t, \u00f6ffentliche Ordnung oder Moral gef\u00e4hrden, oder die unangemessen, beleidigend oder verleumderisch, obsz\u00f6n, gewaltt\u00e4tig, diskriminierend oder gegen nationale Gesetze, Vorschriften, Richtlinien oder religi\u00f6se \u00dcberzeugungen versto\u00dfen.<\/p><p>5.11 der Lizenznehmer darf kein Verhalten ausf\u00fchren, das die Cybersicherheit gef\u00e4hrdet, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf: die Verwendung nicht autorisierter Daten oder Zugriff auf nicht autorisierte Server\/Accounts; den unbefugten Zugriff auf ein \u00f6ffentliches Netzwerk oder das Computersystem einer anderen Person und L\u00f6schen, \u00c4ndern oder Hinzuf\u00fcgen gespeicherter Informationen; den unbefugten Versuch, das System oder die Website auf Schwachstellen zu untersuchen, zu scannen oder zu testen, oder andere Handlungen, die die Cybersicherheit beeintr\u00e4chtigen; den Versuch, den normalen Betrieb des Systems oder der Website zu beeintr\u00e4chtigen oder zu unterbrechen, indem vors\u00e4tzlich sch\u00e4dliche Programme oder Viren verbreitet werden und andere Handlungen, die normale Netzwerkinformationsdienste beeintr\u00e4chtigen oder in diese eingreifen, oder das F\u00e4lschen von TCP\/IP-Paketnamen oder Teilnamen;<\/p><p>5.12 Der Lizenznehmer darf sich nicht \u00fcber Software oder Systeme Dritter, die nicht vom Lizenzgeber entwickelt, genehmigt oder lizenziert wurden, oder \u00fcber Plug-Ins oder Add-on-Software, die nicht vom Lizenzgeber entwickelt, genehmigt oder lizenziert wurden, in das System einloggen oder das System nutzen.<\/p><h3>Artikel 6 Rechte und Pflichten des Lizenzgebers<\/h3><p>6.1 Der Lizenzgeber erkl\u00e4rt dem Lizenznehmer die Funktionen des Systems in Form von Online-Schulungen oder Online-Fragen und Antworten.<\/p><p>6.2 Der Lizenzgeber er\u00f6ffnet nach Erhalt aller vom Lizenznehmer zur Verf\u00fcgung gestellten Materialien und notwendigen Informationen sowie nach Zahlung gem\u00e4\u00df dem Angebotsschreiben\/Vertrag innerhalb von drei Werktagen das Benutzerkonto f\u00fcr das System, so dass der Lizenznehmer den Download und die Installation des Systems durchf\u00fchren kann. Nach Er\u00f6ffnung des Kontos stellt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer einen Serviceberater zur Verf\u00fcgung, der ihn in die Nutzung des Systems einf\u00fchrt.<\/p><p>6.3 Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer geeignete Server f\u00fcr die Nutzung des Systems mit einer<br \/>jahresdurchschnittlichen Verf\u00fcgbarkeit von 96% zur Verf\u00fcgung.<\/p><p>6.4 Der Lizenzgeber verpflichtet sich, im Falle der Beendigung der Nutzung des Systems durch den Lizenznehmer, die Daten des Systems gegen\u00fcber Dritten gem\u00e4\u00df Artikel 8 vertraulich zu behandeln.<\/p><p>6.5 Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer After-Sales-Service und routinem\u00e4\u00dfige Wartung des Systems in \u00dcbereinstimmung mit dem Vertrag\/Angebotsschreiben und den vorliegenden Bedingungen zu gew\u00e4hren.<\/p><p>6.6 Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, den Lizenznehmer \u00fcber eine \u00fcberf\u00e4llige Zahlung zu informieren. Bleibt der Lizenznehmer l\u00e4nger als 10 Tage nach dem F\u00e4lligkeitsdatum mit der Zahlung im R\u00fcckstand, hat der Lizenzgeber das Recht, die Erf\u00fcllung des Vertrages einseitig auszusetzen.<\/p><p>6.7 Bleibt der Lizenznehmer l\u00e4nger als 60 Tage nach dem F\u00e4lligkeitsdatum mit der Zahlung im R\u00fcckstand, hat der Lizenzgeber das Recht, den Vertrag fristlos zu k\u00fcndigen. Artikel 7 Gew\u00e4hrleistungsrechte<\/p><p>7.1 Das vom Lizenzgeber \u00fcberlassene System entspricht im Wesentlichen dem Vertrag\/Angebotsschreiben. M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Nutzbarkeit des Systems.<\/p><p>7.2 Die Gew\u00e4hrleistung des Lizenzgebers erstreckt sich darauf, dass das System w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit beh\u00e4lt und der vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung des Systems keine Rechte Dritter entgegenstehen. M\u00e4ngel des Systems werden vom Lizenzgeber innerhalb einer angemessenen Frist behoben, nachdem der Lizenznehmer dem Lizenzgeber den Mangel angezeigt hat. Die M\u00e4ngelbehebung erfolgt nach Wahl des Lizenzgebers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auch durch Bereitstellung von Updates zum Download sowie durch telefonischen Support oder durch Support via Remote-Zugriff erfolgen.<\/p><p>7.3 Der Lizenznehmer gestattet dem Lizenzgeber, zum Zwecke der \u00dcberpr\u00fcfung und Beseitigung von M\u00e4ngeln mittels Telekommunikation auf das System zuzugreifen. Die hierf\u00fcr erforderlichen Verbindungen stellt der Lizenznehmer nach Anweisung des Lizenzgebers her.<\/p><p>7.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, eine Minderung der Verg\u00fctung durch Abzug von der vereinbarten Verg\u00fctung geltend zu machen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>7.5 Das Recht des Lizenznehmers zur au\u00dferordentlichen fristlosen K\u00fcndigung des Vertrages wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchs\u00fcberlassung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist als fehlgeschlagen anzusehen.<\/p><h3>Artikel 8 Geheimhaltungsverpflichtung<\/h3><p>8.1 Ohne die schriftliche (elektronische Form ist m\u00f6glich) Zustimmung der anderen Partei darf keine Partei den Inhalt der vertraulichen Informationen der anderen Partei, die ihr bekannt sind oder die sie erlangt hat, in irgendeiner Form an Dritte weitergeben oder die vertraulichen Informationen f\u00fcr andere als die hier ausdr\u00fccklich vereinbarten Zwecke verwenden. Dieser Artikel bleibt in Kraft, unabh\u00e4ngig davon, ob der Vertrag tats\u00e4chlich erf\u00fcllt oder ge\u00e4ndert, aufgehoben, gek\u00fcndigt, widerrufen, f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt wird; usw. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt f\u00fcr die Dauer des Vertrages zwischen den Parteien und bleibt auch nach Beendigung des Vertrages f\u00fcr einen Zeitraum von f\u00fcnf Jahren bestehen.<\/p><p>8.2 \u201eVertrauliche Informationen\u201c bezeichnet bestimmte Informationen, die der empfangenden Partei zur Verf\u00fcgung gestellt werden, von der empfangenden Partei entwickelt werden oder zu denen die empfangende Partei anderweitig Zugang erh\u00e4lt, unabh\u00e4ngig davon, ob dies vor oder nach Abschluss<br \/>des Vertrages geschieht (einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Finanzinformationen, Verkaufsdaten, technische Daten, technisches Know-how und Systeme, Designs und Produktinformationen, Marketingstrategien und -pl\u00e4ne, Gesch\u00e4ftsbeziehungen und Gesch\u00e4ftsmethoden, Lagerinformationen und Kundeninformationen). Informationen gelten als vertraulich, unabh\u00e4ngig davon, ob sie von der offenlegenden Partei ausdr\u00fccklich als solche bezeichnet werden, aufgrund der Art und Weise, wie die offenlegende Partei mit ihnen umgeht, oder aufgrund gegenseitiger Vereinbarung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer. Diese Informationen k\u00f6nnen in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen oder der empfangenden Partei durch Gespr\u00e4che mit Vertretern der offenlegenden Partei oder durch Beobachtung oder Inspektion des Eigentums der offenlegenden Partei durch die empfangende Partei bekannt werden und werden hierin als &#8220;vertrauliche Informationen&#8221; bezeichnet.<\/p><p>8.3 Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (a) der empfangenden Partei auf nichtvertraulicher Basis vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei zur Verf\u00fcgung standen; (b) der \u00d6ffentlichkeit nicht durch eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei zug\u00e4nglich sind oder werden; oder (c) der empfangenden Partei auf nichtvertraulicher Basis aus einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei zug\u00e4nglich werden (vorausgesetzt, dass die empfangende Partei keine Kenntnis davon hat, dass diese Quelle gegen\u00fcber der offenlegenden Partei zur Vertraulichkeit in Bezug auf diese Informationen verpflichtet ist).<\/p><p>8.4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Nichtverwendung gilt nicht f\u00fcr Informationen, die (a) die zum Zeitpunkt der Offenlegung \u00f6ffentlich bekannt sind oder sp\u00e4ter \u00f6ffentlich bekannt werden; (b) von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie sich zum Zeitpunkt der Offenlegung in ihrem Besitz befanden &#8211; mit Ausnahme von Handels- und Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; oder von einem zur Offenlegung berechtigten Dritten zur Verf\u00fcgung gestellt wurden; (c) die die empfangende Partei unabh\u00e4ngig von den Informationen der offenlegenden Partei und ohne sich auf diese zu st\u00fctzen entwickelt hat; und (d) die die empfangende Partei gem\u00e4\u00df geltender Gesetze, Vorschriften oder gerichtlicher\/beh\u00f6rdlicher Anordnungen offenlegen muss, vorausgesetzt, dass die offenlegende Partei rechtzeitig benachrichtigt wird und ausreichend Gelegenheit erh\u00e4lt, die vertrauliche Behandlung einer solchen Offenlegung zu beantragen.<\/p><h3>Artikel 9 Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/h3><p>9.1 Der Lizenznehmer und der Lizenzgeber sind verpflichtet, ihre Rechte ordnungsgem\u00e4\u00df auszu\u00fcben und ihre Pflichten ordnungsgem\u00e4\u00df zu erf\u00fcllen, um die erfolgreiche Durchf\u00fchrung des Vertrags sicherzustellen. Kommt eine der Parteien ihren Verpflichtungen nicht vollst\u00e4ndig und rechtzeitig nach, so haftet sie f\u00fcr Vertragsverletzung und hat, wenn sie der anderen Partei einen Schaden zugef\u00fcgt hat, dieser den tats\u00e4chlich entstandenen Schaden zu ersetzen.<\/p><p>9.2 Der Lizenzgeber haftet nur gem\u00e4\u00df den folgenden Bestimmungen:<\/p><p>9.2.1 Die Haftung des Lizenzgebers ist auf nach vern\u00fcnftigerweise vorhersehbare Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt.<\/p><p>9.2.2 Der Lizenzgeber haftet nicht f\u00fcr das Nichterreichen beabsichtigter oder erwarteter Ergebnisse in Verbindung mit der Nutzung des Computersystems, die nicht Bestandteil des Vertrags zwischen den Parteien sind, oder f\u00fcr direkte oder Folgesch\u00e4den, f\u00fcr entgangene Gewinne oder erwartete Einsparungen.<\/p><p>9.2.3 Der Lizenzgeber haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die sich aus Fehlern in Informationen, Dokumentationen oder Materialien des Kunden oder von Dritten ergeben, wenn diese nicht Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien sind.<\/p><p>9.2.4 F\u00fcr den Verlust von Daten haftet der Lizenzgeber nur bis zur H\u00f6he des typischen Wiederherstellungsaufwandes, der bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer und regelm\u00e4\u00dfiger Datensicherung eingetreten w\u00e4re.<\/p><p>9.2.5 Die in den Paragraphen 9.2.1 \u2013 9.2.4 genannten Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die auf Absicht, grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz des Lizenzgebers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen oder in F\u00e4llen, in denen der Lizenzgeber das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft garantiert hat. In diesen F\u00e4llen \u00fcbernimmt der Lizenzgeber unbeschr\u00e4nkt die Haftung f\u00fcr alle daraus resultierenden Sch\u00e4den. Dar\u00fcber hinaus gelten diese Einschr\u00e4nkungen nicht f\u00fcr F\u00e4lle von K\u00f6rperverletzung oder Tod, wenn diese auf Vorsatz oder Fahrl\u00e4ssigkeit des Lizenzgebers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<\/p><p>9.2.6 Bei Verletzung einer f\u00fcr den Vertragspartner wesentlichen Verpflichtung (sog. Kardinalpflicht), haftet der Lizenzgeber auch f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen. In einem solchen Fall gilt die Haftungsbeschr\u00e4nkung wie oben in Artikel 9.2.1 definiert.<\/p><p>9.2.7 Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt.<\/p><p>9.2.8 Die Haftung des Lizenzgebers f\u00fcr folgende M\u00e4ngel ist ausgeschlossen: f\u00fcr M\u00e4ngel des Systems, die bei Vertragsschluss vorhanden sind, f\u00fcr M\u00e4ngel, die sp\u00e4ter infolge eines Umstandes entstehen, den der Lizenzgeber zu vertreten hat, wenn sich der Lizenzgeber mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug befindet, es sei denn, es besteht eine Haftung nach Artikel 9.2.5.<\/p><h3>Artikel 10 Software von Drittanbietern<\/h3><p>Im Falle der Nutzung von Software von Drittanbietern, wird auf die Drittanbieter-Verlinkung (<a href=\"https:\/\/www.linctex.com\/oss?__hstc=250407641.06bd24dfd54141f6dcdfa88f899ad115.1744014932905.1756106746470.1756113259087.179&amp;__hssc=250407641.3.1756113259087&amp;__hsfp=1783866054\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">https:\/\/www.linctex.com\/oss<\/a>) verwiesen. Sofern Software von Drittanbietern genutzt wird, sind deren Lizenzbestimmungen zu beachten und die Einhaltung sicherzustellen.<\/p><h3>Artikel 11 Anwendbares Recht und Streitbeilegung<\/h3><p>11.1 Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen von Hongkong (China) und werden in \u00dcbereinstimmung mit diesen ausgelegt, unter Ausschluss des Kollisionsrechts.<\/p><p>11.2 Die Parteien vereinbaren, sich dem Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC) f\u00fcr ein Schiedsverfahren zu unterwerfen, das gem\u00e4\u00df der Schiedsordnung des HKIAC in der zum Zeitpunkt des Antrags auf ein Schiedsverfahren geltenden Fassung durchgef\u00fchrt wird, wenn es um die Verletzung oder Auslegung des Vertrags \u00fcber das System zwischen den Parteien oder um die Durchsetzung von Rechten, Pflichten, Verbindlichkeiten, Obliegenheiten, Befugnissen und sonstigen Beziehungen zwischen den Parteien geht, die sich aus dem Systemvertrag ergeben. Der Schiedsspruch ist unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges f\u00fcr beide Parteien endg\u00fcltig und bindend. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.<\/p><h3>Artikel 12 H\u00f6here Gewalt<\/h3><p>Keine der Parteien haftet f\u00fcr Faktoren, die au\u00dferhalb der Kontrolle der Parteien liegen, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Unterbrechungen der Vertragserf\u00fcllung aufgrund von Faktoren, die \u00f6ffentlichen Dienstanbietern oder Dritten zuzurechnen sind, wie z.B. Wartung der Telekommunikationseinrichtungen, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall des Kommunikationsnetzes, \u00c4nderung der nationalen Politik, Computerviren, Ereignisse oder Verhaltensweisen, die die Sicherheit des Netzes gef\u00e4hrden, wie z.B. Eindringen in das Netzwerk und Angriffssch\u00e4den (einschlie\u00dflich, aber<br \/>nicht beschr\u00e4nkt auf DDoS) oder herk\u00f6mmliche oder Notfall-Ger\u00e4te und Wartung des Systems, Ger\u00e4te-und Ausf\u00e4lle des Systems, Netzwerkinformationen und Datensicherheitsfaktoren, die extern sind, nicht mit dem Betrieb in Verbindung stehen und auch durch die Anwendung der gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen angemessenen Sorgfalt nicht verhindert werden k\u00f6nnen; Naturkatastrophen, Streiks, Unruhen, Krieg; staatliches Handeln, gerichtliche Verwaltungsanordnungen und andere Faktoren h\u00f6herer Gewalt. Dies gilt auch, wenn sie bei Lieferanten des Lizenzgebers oder dessen Zulieferern eintreten. In solchen F\u00e4llen ist es dem Lizenzgeber gestattet, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung einschlie\u00dflich einer angemessenen Anlaufzeit zu verl\u00e4ngern oder hinsichtlich der betreffenden nicht erf\u00fcllten Lieferkomponente ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p><h3>Artikel 13 Sonstiges<\/h3><p>13.1 \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen dieser Bestimmungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/p><p>13.2 Sollten die Bestimmungen dieses Dokuments oder k\u00fcnftig hier aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam und\/oder nicht durchf\u00fchrbar sein und\/oder ihre Rechtswirksamkeit und\/oder Durchf\u00fchrbarkeit sp\u00e4ter verlieren, so soll hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag oder diese Bestimmungen eine Regelungsl\u00fccke enthalten. Die Vertragsparteien werden sich bem\u00fchen, anstelle der unwirksamen und\/oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmungen oder zur Ausf\u00fcllung der L\u00fccken eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich m\u00f6glich, dem am n\u00e4chsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben w\u00fcrden, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der sp\u00e4teren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht h\u00e4tten.<\/p><p>13.3 Den Vertragsparteien ist bekannt, dass das System Export- und Importbeschr\u00e4nkungen unterliegen kann.<\/p><p>13.4 Eine Aufrechnung sowie die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts durch den Lizenznehmer sind nur mit unbestrittenen und\/oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen zul\u00e4ssig, sofern es sich nicht um solche Anspr\u00fcche handelt, die aus den gegenseitigen Rechten und Pflichten des Vertrages zwischen den Parteien entstehen.<\/p><p>13.5 Die Bedingungen k\u00f6nnen (mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten) vom Lizenzgeber jederzeit aktualisiert werden, wenn sich die Gesetzgebung, die Rechtsprechung oder die Marktbedingungen \u00e4ndern. Jede Aktualisierung wird dem Lizenznehmer 14 Tage im Voraus durch eine Ank\u00fcndigung auf der Website des Systems mitgeteilt. Die aktualisierten Bedingungen ersetzen alle fr\u00fcheren Versionen der Software-Lizenzbedingungen und treten mit ihrer Bekanntgabe und Annahme durch den Lizenznehmer in Kraft. Der Lizenznehmer kann das System erneut herunterladen und installieren oder die neueste Version der Softwarelizenzbedingungen auf der Website des Lizenzgebers einsehen. Akzeptiert der Lizenznehmer die aktualisierten Bedingungen nicht, ist die Nutzung des Systems einzustellen. Nach einem entsprechenden Hinweis gilt die weitere Nutzung des Systems als Zustimmung des Lizenznehmers zu den aktualisierten Bedingungen, sofern der Lizenznehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der aktualisierten Bedingungen widerspricht.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-01ef691 elementor-widget elementor-widget-menu-anchor\" data-id=\"01ef691\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"menu-anchor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-menu-anchor\" id=\"style3d\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-80f3ef7 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"80f3ef7\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2><span style=\"color: #000000;\">Style3D Nutzungsbedingungen<\/span><\/h2><p>Status: Juli 2023<\/p><p><strong>Willkommen bei Style3D!<\/strong><br \/>Vielen Dank, dass Sie sich f\u00fcr Style3D Studio entschieden haben!<\/p><p>Style3D setzt sich aus vier Unternehmen zusammen:<\/p><ul><li>Linctex, in der Havenlaan 86 C Bus 204 1000 Brussel.<\/li><li>Linctex Technology Co. Limited, mit Sitz in Rm 707 Fortress Tower 250 King&#8217;s Rd North Point Hong Kong.<\/li><li>Linctex Digital Inc, mit Sitz in 90 State street, Suite 700, OFFICE 40, ALBANY, NY 12207.<\/li><li>Zhejiang Lingdi Digital Technology Co. Ltd, mit Sitz im 3. Stock, Geb\u00e4ude A, Sanshen International Center, 99 Shuanglong Street, Xihu District, Hangzhou, China.<\/li><\/ul><p><strong>Wichtige Hinweise:<\/strong><\/p><p>Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die Nutzungsbedingungen (nachfolgend \u201eBedingungen\u201c) genannt, Link:\u00a0<a href=\"https:\/\/studio.style3d.com\/term\/service?__hstc=250407641.06bd24dfd54141f6dcdfa88f899ad115.1744014932905.1756106746470.1756113259087.179&amp;__hssc=250407641.3.1756113259087&amp;__hsfp=1783866054\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">https:\/\/studio.style3d.com\/term\/service<\/a>) f\u00fcr Style3D Studio (im Folgenden &#8220;Software&#8221; oder &#8220;Produkt&#8221;) sorgf\u00e4ltig lesen und vollst\u00e4ndig verstehen m\u00fcssen, bevor Sie die Software nutzen. Die Bedingungen legen Ihre Rechte und Pflichten und solche von Style3D im Zusammenhang mit der Installation, Lizenzierung und Nutzung der Software fest.Der Begriff &#8220;Sie&#8221; bezieht sich hier auf alle nat\u00fcrlichen und\/oder juristischen Personen, die Zugriff auf die Software erhalten oder ein Lizenzkonto f\u00fcr die Software erworben haben.\u00a0<strong>Wenn Sie eine nat\u00fcrliche Person unter 18 Jahren sind, m\u00fcssen Sie die Bedingungen zusammen mit einem Erziehungsberechtigten lesen<\/strong>.<\/p><p>Sie m\u00fcssen alle Artikel und Bedingungen der Nutzungsbedingungen sorgf\u00e4ltig lesen und verstehen. Style3D erinnert Sie an dieser Stelle an die wichtigsten Bedingungen. Sie k\u00f6nnen den Bedingungen \u201ezustimmen\u201c, indem Sie:\u00a0<\/p><p>(1) einen Vertrag \u00fcber die Software mit Style3D abschlie\u00dfen<br \/>(2) auf die entsprechende Schaltfl\u00e4che klicken<br \/>(3) schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief best\u00e4tigen. Dadurch werden die Bedingungen wirksam und rechtsverbindlich.<\/p><p>Zur Klarstellung: Wenn Sie ein Konto einrichten, unsere Software nutzen oder herunterladen oder auf die entsprechende Schaltfl\u00e4che im Namen einer juristischen Person oder Organisation klicken, sichern Sie zu und gew\u00e4hrleisten, dass Sie berechtigt sind, im Namen dieser juristischen Person oder Organisation zu handeln; in diesem Fall bezieht sich &#8220;Sie&#8221; auf die juristische Person oder Organisation.<\/p><p>Die Bedingungen k\u00f6nnen von Style3D jederzeit aktualisiert werden. Jede Aktualisierung wird Ihnen sieben (7) Tage im Voraus durch eine Ank\u00fcndigung auf der Website des Systems mitgeteilt. Die aktualisierten Bedingungen ersetzen alle fr\u00fcheren Versionen der Nutzungsbedingungen und treten mit ihrer Bekanntgabe und Ihrer Annahme in Kraft. Sie k\u00f6nnen die Software erneut herunterladen und installieren oder die neueste Version der Bedingungen auf unserer Website einsehen. Wenn Sie mit den aktualisierten Bedingungen nicht einverstanden sind, stellen Sie bitte die Nutzung der von Style3D bereitgestellten Software ein. Nach einem entsprechenden Hinweis gilt Ihre weitere Nutzung der Software und Dienstleistungen als Annahme der aktualisierten Bedingungen. Im Falle der Nutzung von Software von Drittanbietern, wird auf die Drittanbieter-Verlinkung (<a href=\"https:\/\/www.linctex.com\/oss?__hstc=250407641.06bd24dfd54141f6dcdfa88f899ad115.1744014932905.1756106746470.1756113259087.179&amp;__hssc=250407641.3.1756113259087&amp;__hsfp=1783866054\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">https:\/\/www.linctex.com\/oss<\/a>) verwiesen. Sofern Software von Drittanbietern genutzt wird, sind deren Lizenzbestimmungen zu beachten und die Einhaltung sicherzustellen.<\/p><h3>1. Art und Weise der Verwendung der Software<\/h3><p>1.1 Sie k\u00f6nnen die Software auf einem oder mehreren Computern, Terminals oder Workstations installieren, verwenden, anzeigen und betreiben. Die Software wird in der Regel auf einem oder mehreren Servern und mehreren Client-Computern betrieben. Style3D stellt Ihnen die vorgenannten Installationsm\u00f6glichkeiten vertragsgem\u00e4\u00df zur Verf\u00fcgung. Die Software kann nicht auf zwei oder mehr Ger\u00e4ten gleichzeitig verwendet werden.<\/p><p>1.2 Das Nutzungsrecht an der Software steht ausschlie\u00dflich dem Vertragspartner von Style3D zu und darf nicht an Dritte weitergegeben, verliehen, vermietet, \u00fcbertragen oder verkauft werden. Sollte festgestellt werden, dass die Software von einem Nutzer verwendet wird, der nicht der urspr\u00fcngliche Nutzer des Lizenzkontos ist, beh\u00e4lt sich Style3D das Recht vor, den Vertrag zu k\u00fcndigen und infolgedessen das Lizenzkonto zu sperren oder zu l\u00f6schen, sofern Sie die Situation nicht innerhalb von sieben Tagen nach Benachrichtigung durch den Lizenzgeber berichtigen.<\/p><h3>2. Ihre Verpflichtungen<\/h3><p>2.1 Sie sind verpflichtet, die Software sicher aufzubewahren und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software zu verhindern. Ihre besch\u00e4ftigten Personen sind auf die Einhaltung dieser Bestimmungen ausdr\u00fccklich hinzuweisen. Sie sind verpflichtet, Style3D unverz\u00fcglich \u00fcber jede unbefugte Nutzung der Software zu informieren.<\/p><p>2.2 Sie m\u00fcssen die Software in \u00dcbereinstimmung mit dem Gesetz und den vereinbarten Bedingungen nutzen.<\/p><p>2.3 Zu den Handlungen, zu denen Sie nicht berechtigt sind, geh\u00f6ren unter anderem:<\/p><p>2.3.1 Das Einloggen oder die Nutzung der Software \u00fcber Software oder Systeme Dritter, die nicht von Style3D entwickelt, genehmigt oder lizenziert wurden, oder \u00fcber Plug-Ins oder Add-On Software, die nicht von Style3D entwickelt, genehmigt oder lizenziert wurden;<\/p><p>2.3.2 Die Entfernung eines Kopierschutzes oder \u00e4hnlicher Schutzroutinen ist grunds\u00e4tzlich nicht gestattet. Allein sofern durch diesen Schutzmechanismus die st\u00f6rungsfreie Softwarenutzung beeintr\u00e4chtigt oder verhindert wird, d\u00fcrfen Sie den Kopierschutz bzw. die Schutzroutine entfernen. F\u00fcr die Beeintr\u00e4chtigung oder Verhinderung st\u00f6rungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus tragen Sie die Beweislast.<\/p><p>2.3.3 Reverse Engineering, assemblieren und kompilieren oder der Versuch, den Quellcode der Software zu entschl\u00fcsseln oder zu exportieren, sofern im Folgenden nicht abweichend geregelt:<\/p><p>2.3.3.1 Die Dekompilierung ist ohne vorherige schriftliche (elektronische Form ist m\u00f6glich) Zustimmung von Style3D ausgeschlossen, es sei denn, es ist beabsichtigt, den Code zu vervielf\u00e4ltigen oder die Codeform zu \u00fcbersetzen, um Informationen zu erhalten, die notwendig sind, um die Interoperabilit\u00e4t eines unabh\u00e4ngig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen herzustellen. In diesem Fall gelten zus\u00e4tzliche Anforderungen:<\/p><p>a. Die Handlungen werden von Ihnen oder von einer anderen Person, die zur Nutzung einer Kopie des Programms berechtigt ist, oder in seinem Namen von einer hierzu befugten Person ausgef\u00fchrt;<\/p><p>b. Die zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t erforderlichen Informationen sind den in Nummer 2.3.3.1 a genannten Personen noch nicht allgemein zug\u00e4nglich gemacht worden;<\/p><p>c. Die Ma\u00dfnahmen sind auf die Teile des urspr\u00fcnglichen Programms beschr\u00e4nkt, die f\u00fcr die Herstellung der Interoperabilit\u00e4t erforderlich sind.<\/p><p>2.3.3.2 Eine Bearbeitung der Software darf nur vorgenommen werden, soweit sie f\u00fcr die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Benutzung der Software einschlie\u00dflich der Fehlerberichtigung notwendig ist.\u00a0<\/p><p>2.3.3.3 Die Software darf nur vervielf\u00e4ltigt werden, soweit dies f\u00fcr die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Benutzung der Software einschlie\u00dflich der Fehlerberichtigung erforderlich ist.<\/p><p>2.3.4 Die Verwendung der Software zur Ver\u00f6ffentlichung, \u00dcbertragung, Verbreitung oder Speicherung von Inhalten, die gegen nationales Recht versto\u00dfen oder die nationale Sicherheit, Einheit, soziale Stabilit\u00e4t, \u00f6ffentliche Ordnung oder Moral gef\u00e4hrden, oder von unangemessenen, beleidigenden oder verleumderischen, obsz\u00f6nen, gewaltt\u00e4tigen, diskriminierenden oder gegen nationale Gesetze, Vorschriften, Richtlinien oder religi\u00f6se \u00dcberzeugungen versto\u00dfenden Inhalten;<\/p><p>2.3.5 Die Software zur Ver\u00f6ffentlichung, \u00dcbertragung, Verbreitung oder Speicherung von Inhalten zu verwenden, die geistige Eigentumsrechte, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse oder andere legitime Rechte und Interessen von Style3D verletzen;<\/p><p>2.3.6 Jegliches Verhalten, das die Cybersicherheit gef\u00e4hrdet, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf: die Verwendung nicht autorisierter Daten oder Zugriff auf nicht autorisierte Server\/Accounts; den unbefugten Zugriff auf ein \u00f6ffentliches Netzwerk oder das Computersystem einer anderen Person und L\u00f6schen, \u00c4ndern oder Hinzuf\u00fcgen gespeicherter Informationen; den unbefugten Versuch, das System oder die Website auf Schwachstellen zu untersuchen, zu scannen oder zu testen, oder andere Handlungen, die die Cybersicherheit beeintr\u00e4chtigen; den Versuch, den normalen Betrieb des Software oder der Website zu beeintr\u00e4chtigen oder zu unterbrechen, indem vors\u00e4tzlich sch\u00e4dliche Programme oder Viren verbreitet werden und andere Handlungen, die normale Netzwerkinformationsdienste beeintr\u00e4chtigen oder in diese eingreifen, oder das F\u00e4lschen von TCP\/IP\u0002Paketnamen oder Teilnamen;<\/p><p>2.4 Eine Bearbeitung der Software darf nur vorgenommen werden, soweit sie f\u00fcr die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Benutzung der Software einschlie\u00dflich der Fehlerberichtigung notwendig ist.<\/p><p>2.5 Die Software darf nur vervielf\u00e4ltigt werden, soweit dies f\u00fcr die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Benutzung der Software einschlie\u00dflich der Fehlerberichtigung erforderlich ist.<\/p><p>2.6 Sie d\u00fcrfen eine Sicherungskopie erstellen, wenn dies f\u00fcr die Sicherung k\u00fcnftiger Benutzung der Software erforderlich ist. Die Sicherungskopien m\u00fcssen, soweit technisch m\u00f6glich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datentr\u00e4gers versehen werden. Urheberrechtsvermerke d\u00fcrfen nicht gel\u00f6scht, ge\u00e4ndert oder unterdr\u00fcckt werden. Die Sicherungskopien d\u00fcrfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet und Dritten nicht \u00fcberlassen oder zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p><h3>3. Ersetzen, Modifizieren und Aktualisieren der Software.<\/h3><p>Style3D beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Serviceadresse, Technologie- oder Funktionsupgrades, Datenparameter und die Nutzung der Software anzupassen.<\/p><h3>4. Sonstiges<\/h3><p>4.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ung\u00fcltig oder nicht durchsetzbar sein, so ber\u00fchrt dies nicht die G\u00fcltigkeit oder Durchsetzbarkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.<\/p><p>4.2 Die Auslegung, G\u00fcltigkeit und Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen unterliegen den Gesetzen von Hongkong (China). Sollte es zwischen Ihnen und Style3D zu Streitigkeiten in Bezug auf diese Nutzungsbedingungen kommen, werden diese zun\u00e4chst durch g\u00fctliche Verhandlungen beigelegt. F\u00fcr den Fall, dass die Verhandlungen scheitern, stimmen Sie hiermit zu, die Streitigkeit dem Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC? zur Schlichtung vorzulegen, die in \u00dcbereinstimmung mit der jeweils g\u00fcltigen Schiedsgerichtsordnung des HKIAC durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Allgemeine Software-Bestimmungen Oracle Lizenzbestimmungen Lizenzbedingungen \u00fcber die Miete eines Standard ModelBundles und Add-Ons der Firma verce GmbH Allgemeine Bestimmungen f\u00fcr die Anpassung eines Standard ModelBundles durch Add-Ons durch die Firma verce GmbH Software-Lizenzbedingungen Style3D Nutzungsbedingungen Allgemeine Software-Bestimmungen Stand: Juli 2023 Pr\u00e4amble Diese Allgemeinen Softwarelizenz-Bestimmungen gelten f\u00fcr die von der Assyst GmbH (\u201eLizenzgeber\u201c) vertriebenen Softwareprodukte sowie Hardwareprodukte, sofern die Bestimmungen auf Letztere anwendbar sind. Bei Verwendung von Softwareprodukten Dritter, gelten zus\u00e4tzlich die Softwarebestimmungen Dritter. Die jeweilige Software wird dem Lizenznehmer entweder dauerhaft oder zeitlich befristet gegen Bezahlung des im Angebotsschreiben festgesetzten Preises (\u201eEntgelt\u201c) \u00fcberlassen. Software meint das jeweils im Angebot genannte Computerprogramm im Objektcode und stellt mit der dazugeh\u00f6rigen Dokumentation den Lizenzgegenstand im Sinne dieser Bestimmungen dar. Aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit wird bei personenbezogenen W\u00f6rtern die m\u00e4nnliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung f\u00fcr alle Geschlechter. 1. Vertragsgegenstand a. Diese Softwarelizenz-Bestimmungen regeln zum einen die dauerhafte \u00dcberlassung (\u201eKauf\u201c) und zum anderen die auf die Vertragslaufzeit befristete \u00dcberlassung (\u201eMiete\u201c) des im Angebot vorgesehenen Lizenzgegenstands sowie die Einr\u00e4umung der unter Ziffer 4 und 6 beschriebenen Rechte zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung. Der Vertragsgegenstand ergibt sich im Einzelnen aus dem Angebot. Darin wird die Beschaffenheit des \u00fcberlassenen Lizenzgegenstands abschlie\u00dfend geregelt sowie die Hardware- und Softwareumgebung festgelegt, die f\u00fcr den Einsatz des Lizenzgegenstands vorgesehen ist. b. Der Lizenzgeber vertreibt dar\u00fcber hinaus Softwareprodukte von Partnerfirmen. Insoweit gelten im Falle des Kaufs oder der Miete dieser Softwareprodukte zus\u00e4tzliche Vertragsbedingungen, welche einen wesentlichen Bestandteil des jeweiligen Vertrags darstellen: F\u00fcr die Nutzung der Oracle Software gelten zus\u00e4tzlich die in der Anlage 1 gesondert aufgef\u00fchrten Oracle Lizenzbestimmungen. F\u00fcr die Nutzung der Verce Avatar ModelBundles gelten zus\u00e4tzlich die in der Anlage 2 gesondert aufgef\u00fchrten Lizenzbedingungen \u00fcber die Miete eines Standard ModelBundles und Add-Ons und die Allgemeinen Bestimmungen f\u00fcr die Anpassung eines Standard ModelBundles durch Add-Ons. F\u00fcr die Nutzung von Produkten von Style3D gelten zus\u00e4tzlich die in der Anlage 3 aufgef\u00fchrten Lizenzbestimmungen der Linctex Technology Co., Ltd. Diese zus\u00e4tzlichen Bedingungen sind unter https:\/\/www.assyst.info\/about\/conditions\/ einsehbar und stehen dort in der jeweils aktuell g\u00fcltigen Fassung zum Download zur Verf\u00fcgung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bestimmungen und den Bestimmungen Dritter, gelten die Bestimmungen Dritter mit Ausnahme der Bestimmungen \u00fcber das anwendbare Recht und \u00fcber die Gerichtsstandsvereinbarung vorrangig. c. Jegliche Nutzung des Lizenzgegenstands setzt die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Zahlung des jeweils vereinbarten Entgelts voraus. d. Falls diesen Bestimmungen nicht zugestimmt wird, besteht keine Berechtigung den Lizenzgegenstand zu installieren oder zu nutzen. 2. \u00dcbergabe und Installation a. Sofern der Lizenzgegenstand mit einem Lizenzschl\u00fcssel gesch\u00fctzt ist, erfolgt die \u00dcberlassung des Lizenzschl\u00fcssels durch Hardware Dongle oder Online Lizenzierung und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Nutzung des Lizenzgegenstands, wie dieser in den vorliegenden Allgemeinen Softwarelizenz-Bestimmungen, dem Angebot und der Dokumentation im Einzelnen festgelegt ist. Die \u00dcbergabe mittels Online Lizenzierung erfolgt durch \u00dcbermittlung eines Links und eines Passworts zur Bereitstellung des Zugangs und der Installation des Lizenzgegenstands auf die Hardware des Lizenznehmers. Mit der \u00dcbergabe des Lizenzgegenstands geht die Transportgefahr (insbesondere die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder Zerst\u00f6rung) des Lizenzgegenstands auf den Lizenznehmer \u00fcber. b. Der Lizenzgeber ist berechtigt, dem Lizenznehmer bei \u00dcberlassung des Lizenzgegenstands eine zeitlich befristete ablauff\u00e4hige Programm-Version zu \u00fcbergeben, verbunden mit der Zusage, nach Entrichtung aller nach \u00dcberlassung des Lizenzgegenstands f\u00e4llig werdenden Verg\u00fctungen den unbefristeten Lizenzschl\u00fcssel unverz\u00fcglich zur Verf\u00fcgung zu stellen. 3. Kollision mit anderen Gesch\u00e4ftsbedingungen Diese Bestimmungen und die Bestimmungen im Sinne von Ziffer 1, lit. b. gelten ausschlie\u00dflich. Die vom Lizenznehmer im Rahmen seiner Korrespondenz \u00fcbersandten Allgemeinen Einkaufs- oder Lieferbedingungen oder sonstige Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. 4. Einr\u00e4umung von Rechten beim Kauf des Lizenzgegenstands a. Der Lizenzgeber gew\u00e4hrt dem Lizenznehmer im Falle des Kaufs des Lizenzgegenstands mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu internen Zwecken das nicht ausschlie\u00dfliche, einfache, zeitlich unbeschr\u00e4nkte, Recht, den Lizenzgegenstand nach Ma\u00dfgabe dieser Softwarelizenz-Bestimmungen zu nutzen. Die Lizenzgew\u00e4hrung bezieht sich auf den im Angebot angegebenen Standort des Lizenznehmers. b. Das Recht zur Nutzung ist beschr\u00e4nkt auf die vom Lizenznehmer erworbene Anzahl von Lizenzpl\u00e4tzen. Soweit keine zus\u00e4tzlichen Lizenzen erworben werden, darf der Lizenzgegenstand nicht \u00fcber die erworbene maximale Anzahl von Lizenzpl\u00e4tzen beziehungsweise \u00fcber den jeweiligen vertragsgegenst\u00e4ndlichen Hardwaretyp hinaus genutzt werden. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorr\u00e4tighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzul\u00e4ssig, wenn lediglich eine Lizenz Vertragsgegenstand ist. Wechselt der Lizenznehmer die Hardware, muss er den Lizenzgegenstand von der bisher verwendeten Hardware l\u00f6schen, sofern nichts anderes im Rahmen einer Floating-Lizenz (Recht den Lizenzgegenstand auf mehreren Arbeitspl\u00e4tzen (Hardware) zu nutzen, ohne dass dabei eine zeitgleiche Nutzung des Lizenzgegenstands erfolgt) vereinbart ist. M\u00f6chte der Lizenznehmer den Lizenzgegenstand auf mehreren Hardwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen, etwa im Rahmen einer Nutzung durch mehrere besch\u00e4ftigte Personen, oder \u00fcber die Nutzung eines Terminalservers, muss er eine entsprechende Anzahl von Lizenzen erwerben. Die Nutzung des Lizenzgegenstands per Fernzugriff (Terminalserverl\u00f6sung, Remote Desktop etc.) bedarf zwingend der schriftlichen Einwilligung des Lizenzgebers. c. Der Einsatz des \u00fcberlassenen Lizenzgegenstands innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechnersystems ist unzul\u00e4ssig, sofern damit die M\u00f6glichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms geschaffen wird und soweit in Ziffer 4, lit. b. nicht etwas Abweichendes geregelt ist. M\u00f6chte der Lizenznehmer den Lizenzgegenstand innerhalb eines Netzwerks oder eines sonstigen Mehrstations-Rechnersystems einsetzen, muss er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder dem Lizenzgeber ein gesondertes Netzwerkentgelt entrichten, dessen H\u00f6he sich nach der Anzahl der an das Rechnersystem angeschlossenen Benutzer bestimmt. Das im Einzelfall zu entrichtende Netzwerkentgelt wird der Lizenzgeber dem Lizenznehmer umgehend mitteilen, sobald dieser dem Lizenzgeber den geplanten Netzwerkeinsatz einschlie\u00dflich der Anzahl angeschlossener Benutzer schriftlich bekanntgegeben hat. Der Einsatz des Lizenzgegenstands in einem derartigen Netzwerk oder Mehrstations-Rechnersystem ist erst nach der vollst\u00e4ndigen Entrichtung des Netzwerkentgelts zul\u00e4ssig. d. Das Recht zur Vervielf\u00e4ltigung des Lizenzgegenstands ist beschr\u00e4nkt auf die Installation des Lizenzgegenstands auf einem im unmittelbaren Besitz des Lizenznehmers stehenden Computersystem zur Erf\u00fcllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielf\u00e4ltigung, die f\u00fcr das Laden, Anzeigen, Ablaufen, \u00dcbertragen und Speichern des Lizenzgegenstands notwendig ist. e. Der Lizenzgeber gew\u00e4hrt dem Lizenznehmer das Recht, den Lizenzgegenstand auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren und das Recht zur Fehlerberichtigung. Der Lizenznehmer darf die f\u00fcr einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien des Lizenzgegenstands erstellen. Die Sicherungskopien m\u00fcssen, soweit technisch m\u00f6glich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datentr\u00e4gers versehen werden. 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